Rechtsnews 01.12.2016 Emil Kahlmann

Gebühren für Sexshop-Lizenzen gekippt

Gute Nachrichten für Betreiber von Sexshops in der englischen Metropole London: ihre Klage gegen die von der londoner Stadtverwaltung erhobenen Lizenzgebühren hatte Erfolg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied auf Anfrage des zuständigen englischen Gerichts nun, dass die geforderten fast 38.000 € an Gebührenunzulässig hoch sind.

Hohe Gebühren für Sexshop-Lizenzen verlangt

Die Betreiber von Sexshops im londoner Stadtteil Westminster sollten der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Bearbeitung ihrer Anträge auf Erteilung von Lizenzen zum Betreiben der Sexshops umgerechnet fast 38.000 € an Gebühren bezahlen. Runs 3.500 € hiervon entfielen auf die eigentliche Bearbeitung des Antrages, weitere 34.200 € wurden für die Verwaltung der Lizenzen durch die Behörden verlangt. Besonders dieser sehr große Anteil der Gebühren erregte den Unmut der Sexshop-Betreiber und führte schließlich zu einer Klage vor englischen Gerichten. Der mit dem Fall befasste britische Supreme-Court wandte sich zur Klärung einer mit dem Fall in Zusammenhang stehenden wichtigen Rechtsfrage an den Europäischen Gerichtshof.

EuGH urteilt über Lizenzgebühren für Sexshops

Zentrale Frage des Verfahrens war, ob die von der Stadtverwaltung verlangten Gebühren, auch ihrer Höhe nach, gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Diese verlangt von den Verwaltungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten eigentlich, dass die Gebühren für Verwaltungsverfahren (wie zum Beispiel die Erteilung einer Lizenz) möglichst gering gehalten werden sollen. Die zuständigen Richter des EuGH befanden nun: Die hohen Gebühren, die die Stadtverwaltung London für die Lizenzen verlangt, verstoßen gegen die EU-Richtlinie. Insbesondere die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist nach Ansicht des EuGH unzulässig, da hierdurch eine Vorfinanzierung der Verwaltungskosten erfolge. Entsprechend der Einstufung der Gebühren als unzulässig erging ein Urteil des EuGH, das die von der Stadt London erhobenen Gebühren für unzulässig erklärte.
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