Keine Monatskarte für Hartz IV-Empfänger
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch auf die Kostenübernahme einer Monatskarte haben. Die Klage einer alleinerziehenden Mutter wurde abgewiesen. Alleinerziehende beantragt Kostenübernahme für die Beförderung ihres Kindes zur Kita Eine alleinerziehende Mutter aus Mainz bezieht