Die drei marktführenden Zuckerhersteller in Deutschland haben ein Kartell gebildet und Preisabsprachen getroffen. Müssen die betroffenen Kunden tatenlos zusehen oder haben sie ein Anrecht auf Entschädigung?
Welche Strafe verhängt das Bundeskartellamt für Kartellbildung?
Das Bundeskartellamt war gegen die drei Zuckerhersteller Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen vorgegangen und hatte sie wegen wettbewerbsbeschränkender Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen sanktioniert. Die Unternehmen sowie sieben persönlich Verantwortliche wurden zur Zahlung von Bußgeldern in Höhe von 280 Millionen Euro verpflichtet. Nach Angaben des Bundeskartellamtes trafen die Hersteller über Jahre hinweg Absprachen, um die Preise für Industrie- und Haushaltszucker künstlich in die Höhe zu treiben. Durch gezielten Export wurde die Zuckermenge auf dem deutschen Markt gering gehalten, um die Ware teurer verkaufen zu können. Außerdem teilten die Unternehmen die Verkaufsgebiete auf, um eine direkte Konkurrenz untereinander zu verhindern. Nachdem die Vorwürfe aufgekommen waren, kooperierte die Nordzucker AG mit dem Bundeskartellamt und konnte so erwirken, dass ein Teil des Bußgeldes erlassen wurde. Die Strafe wurde von den drei Unternehmen akzeptiert, ein Schuldgeständnis fehlt jedoch bis heute.
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Katjes klagt: Millionenstrafe für Zuckerkartell? erhalten
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Katjes und Vivil klagen gegen Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen
Nun klagt der Süßwarenhersteller Katjes gegen die drei großen Zuckerproduzenten. Er wirft ihnen vor, sie hätten ihn durch ihre Preisabsprachen nachhaltig geschädigt. Da Katjes für die Herstellung von Lakritz und Fruchtgummi in erster Linie Zucker benötige, sei das Unternehmen von den Zuckergiganten abhängig gewesen und hätte sich den höheren Preisen beugen müssen. Anstelle des von der Europäischen Union (EU) festgelegten Interventionspreises von 633 Euro hätte der Preis bei mehr als 700 Euro pro Zuckertonne gelegen. Aus diesem Grund verlangt Katjes rund 37 Millionen Euro Entschädigung. Die Richter des Landgerichts Mannheim müssen sich nun mit der Frage beschäftigen, inwieweit die Absprachen der Zuckerhersteller den Preis tatsächlich beeinflusst haben. Aus diesem Grund wird bereits über ein Sachverständigen-Gutachten nachgedacht. Der Prozess dürfte spannend bleiben, da dem Gericht neben der Klage von Katjes auch Klagen des Bonbon-Herstellers Vivil sowie zahlreicher anderer Kunden wie Lindt & Sprüngli, Nestlé und Paulaner vorliegen.Insgesamt 31 Unternehmen fordern mehr als 300 Millionen Euro, sodass hohe Zahlungen auf die Zuckerhersteller zukommen könnten. Dennoch wird die Entscheidungen aufgrund der Komplexität des Gebietes wahrscheinlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ein außergerichtlicher Vergleich wurde von den Unternehmen abgelehnt.
Quellen:
http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2014/18_02_2014_Zucker.html
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