Kein Rentenplus für Abiturienten und Studierte
Schul- und Studienzeiten werden seit 2004 nicht mehr auf die Rentenhöhe angerechnet. Eine Berufsausbildung hingegen schon. Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen dieses System wurden nun vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen. Warum hat das BVerfG die Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen?