Rechtsnews
11.08.2016
Raphaela Nicola
Ein 22-Jähriger ist in Bayern wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil er Videos mit Inhalten der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ins Internet gestellt hatte. Unter anderem soll in den Videos zum Märtyrertod aufgerufen worden sein.
Wie fiel das Urteil vor dem Amtsgericht Augsburg aus?
Ein inzwischen 22 Jahre alter Angeklagter wurde vom Amtsgericht (AG) Augsburg wegen Volksverhetzung verurteilt. Der junge Mann war zum Tatzeitpunkt jedoch noch Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts. Deshalb entschied der Jungendrichter hierüber und ordnete an, dass der Angeklagte 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss. Zudem muss er an fünf Beratungsstunden teilnehmen. Dieser hatte ein Video mit Inhalten des islamischen Staats (IS) bei Youtube veröffentlicht. Nach Angaben einer Justizsprecherin ist das Urteil bereits rechtskräftig.
Welche islamistischen Inhalte wurden durch den Angeklagten veröffentlicht?
Laut Anklage hatte der Mann vor etwa zwei Jahren auf dem Portal Youtube Videos hochgeladen, die nicht nur das IS-Logo zeigten. Ebenfalls sei dazu aufgerufen worden, durch den Märtyrertod glücklich zu werden. Durch den Film würden Selbstmordanschlage verherrlicht. Der Angeklagte soll außerdem darüber hinaus noch IS-Inhalte ins Internet gestellt haben und einen Propagandatext einer anderen verbotenen Terrororganisation verschickt haben. Eine 19-Jährige Frau wurde zusammen mit dem Mann verurteilt. Die junge Frau hatte auf ihrer Facebookseite ein Foto eines Kleidungsstücks mit IS-Logo präsentiert. Sie muss nun unter anderem 24 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Quellen:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-augsburg-is-video-hochgeladen-volksverhetzung/
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.is-video-verbreitet-augsburger-22-wegen-volksverhetzung-verurteilt.d210fa81-8366-4003-b6c9-70cd3c277f23.html
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