Rechtsnews
18.08.2016
Raphaela Nicola
Tim K. erschoss 2009 in Winnenden 15 Menschen und sich selbst. Die Mutter des Amokläufers hat im Gegensatz zu seinem Vater ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Dies hatte das Landgericht Stuttgart entschieden.
Ist das Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig?
Die Mutter des Amokläufers von Winnenden muss nicht für die Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen der Tat ihres Sohnes aufkommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gab bekannt, dass die klagende Unfallkasse ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom August 2015 zurückgezogen hat. Zuvor hatte das Landgericht (LG) Stuttgart entschieden, dass die Mutter im Gegensatz zum Vater ihre Aufsichtspflicht über den 17-Jährigen Amokläufer nicht verletzt hat (Urt. v. 07.08.2015, Az. 15 O 44/14). Der Sozialversicherungsträger legte hiergegen Berufung ein. Anschließend wiesen die OLG-Richter darauf hin, dass sie wegen offensichtlicher Erfolgsaussichten die Berufung zurückweisen würden. Nachfolgend kam es zur Rücknahme des Rechtsmittels. Somit ist das Urteil des LG damit rechtskräftig.
Haben Anhaltspunkte für eine höhere Aufsichtspflicht seitens der Mutter bestanden?
Die Mutter hätte vor dem 11.März 2009, dem Tag des Amoklaufs, davon keine Kenntnis haben müssen, dass sich im Schlafzimmerschrank ihres Mannes eine Schusswaffe befand. Hiervon sei nach Ansicht des 13. Zivilsenats nach der rechtsfehlerfreien Beweisaufnahme des LG auszugehen. Es hätten keine Anhaltspunkte für eine höhere Aufsichtspflicht bestanden. Nach der ärztlichen Einschätzung habe demnach nichts darauf hingedeutet, dass ein sozial auffälliges Verhalten in ein aggressives und gewalttätiges Verhalten umschlagen könne. Die beklagte Mutter habe darauf vertrauen dürfen. An seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen hatte Tim K. 15 Menschen und sich selbst erschossen. Sein Vater, ein Sportschütze, hatte die Tatwaffe im Kleiderschrank versteckt. Dieser wurde später wegen fünfzehnfacher fahrlässiger Tötung vom LG Stuttgart zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht entschied ebenfalls, dass der Mann sowohl für Behandlungskosten von Opfern als auch von Hinterbliebenen aufkommen muss.
Quellen:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-stuttgart-amoklauf-winnenden-mutter-hafet-nicht/
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/behandlungskosten-von-opfern-und-hinterbliebenen-mutter-des-amoklaeufers-von-winnenden-haftet-nicht-fuer-folgen/13932568.html
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Urteil gegen Vater des Winnenden-Amokläufers
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