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Rechtsnews 21.09.2016 Raphaela Nicola

Mütter haben ein Recht, über Sex-Partner zu schweigen

Weil Grundrechte von Frauen beeinträchtigt sind, soll ein neues Gesetz Väter stärken, denen ein fremdes Kind „untergejubelt“ wurde.

Was soll sich für sogenannte „Scheinväter“ in Zukunft ändern?

Künftig sollen die Väter sogenannter Kuckuckskinder es leichter haben, den von ihnen gezahlten Unterhalt für Kinder zurückzufordern, die nicht von ihnen abstammen. In Zukunft soll es deshalb einen Auskunftsanspruch gegen die Mutter geben. Hierbei geht es darum, welche Sexualpartner sie in der fraglichen Empfängniszeit hatten. Demnach kann ein Mann, der rechtlich als Vater eingestuft war und Unterhalt für ein Kind geleistet hat, dann seinen Regressanspruch gegen den leiblichen Vater durchsetzen. In Kürze soll ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Kabinett beschlossen werden.

Was beinhaltet ein Auskunftsanspruch?

Das Ministerium erklärte: „wir wollen für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress sorgen“. Die Mutter soll gesetzlich zur Auskunft verpflichtet werden, soweit dies zur Durchsetzung des Regressanspruchs des Scheinvaters gegen den Vater des Kindes erforderlich ist. Es heißt: „nur wenn schwerwiegende Gründe gegen eine solche Pflicht zur Benennung des leiblichen Vaters sprechen, soll die Mutter auch das Recht haben diesen zu verschweigen“. Außerdem soll geregelt werden, dass der Scheinvater seinen Unterhalt nur für einen bestimmten Zeitraum zurückverlangen kann. Bis zur Einleitung des Vaterschafts-Anfechtungsverfahrens sind zwei Jahre vorgesehen. Es gibt bislang keine zeitliche Grenze. In vielen Fällen, in denen die Anfechtung sehr spät betrieben wurde, konnte dies dem Ministerium zufolge zu einer unangemessenen finanziellen Rückabwicklung des Familienlebens über viele Jahre führen. Allerdings hätten Männer typischerweise das Familienleben tatsächlich gelebt und ihre Vaterschaft zuvor nicht hinterfragt. Bis zum Zeitpunkt erster Zweifel soll das „gewöhnliche Familienleben“ aber nicht unterhaltsrechtlich rückabgewickelt werden können.

Welches Urteil ist 2015 nötig geworden?

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes geht laut Gesetz auf den Scheinvater über, wenn dieser die Vaterschaft angefochten hat. Voraussetzung hierfür ist, dass er in der Vergangenheit immer für das Kind gezahlt hat. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015 war der Entwurf nötig geworden. Die Richter erklärten damals, dass eine bislang aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Auskunftspflicht mit dem Grundrechtsschutz der Privat- und Intimsphäre der betroffenen Frauen unvereinbar sei. Um die finanziellen Interessen von Scheinvätern mit dem Intim-Datenschutz in einen angemessenen Ausgleich zu bringen, sei der Gesetzgeber aber nicht gehindert Regeln zu schaffen. Dies hält das Ministerium für unverzichtbar. 
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/politik/kuckuckskinder-trotz-auskunftspflicht-muetter-haben-ein-recht-ueber-sex-partner-zu-schweigen/14470168.html

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