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Rechtsnews 18.06.2023 Christian Schebitz

Was versteht man unter Schlichtung?

Konflikte müssen in der heutigen modernen Zivilgesellschaft nicht immer gleich vor dem Richter enden. Mit Hilfe einer Schlichtung beispielsweise können streitende Parteien den Konflikt selbst aufgreifen und lösen. Ein am Verfahren beteiligter autonomer Vermittler soll zudem den Gesprächsablauf leiten und damit zu einer gütlichen Vereinbarung zwischen den Parteien beitragen. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren können ökonomische und persönliche Gesichtspunkte der Streitenden aufgegriffen werden.

 Was versteht man unter der Schlichtung?

Die Schlichtung ist eine Form der außergerichtlichen Streitbeilegung, bei der ein neutraler Dritter (der Schlichter) den Parteien hilft, einen Kompromiss zu finden, der für beide Seiten akzeptabel ist. Die Schlichtung kann sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich angewendet werden, zum Beispiel bei arbeitsrechtlichen, nachbarschaftlichen oder verbraucherrechtlichen Streitigkeiten.

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Was sind die Vorteile der Schlichtung?

Die Schlichtung hat gegenüber einem gerichtlichen Verfahren mehrere Vorteile, wie zum Beispiel:

– Die Parteien können den Ablauf und das Ergebnis des Verfahrens selbst mitbestimmen und haben somit mehr Einfluss auf die Lösung ihres Konflikts.
– Die Schlichtung ist in der Regel schneller, kostengünstiger und weniger formal als ein Gerichtsprozess.
– Die Schlichtung fördert die Kommunikation und das Verständnis zwischen den Parteien und kann somit zu einer nachhaltigen Konfliktlösung beitragen.
– Die Schlichtung wahrt die Vertraulichkeit der Parteien und ihrer Angelegenheiten und vermeidet eine öffentliche Bloßstellung oder Eskalation des Streits.

Wie läuft eine Schlichtung ab?

Der Ablauf einer Schlichtung kann je nach Art des Konflikts, den beteiligten Parteien und dem gewählten Schlichter variieren. Grundsätzlich gibt es jedoch einige typische Schritte, die in einem Schlichtungsverfahren zu beachten sind:

– Die Parteien vereinbaren freiwillig, eine Schlichtung durchzuführen, und wählen einen geeigneten Schlichter aus oder wenden sich an eine bestehende Schlichtungsstelle.

– Der Schlichter klärt mit den Parteien die Rahmenbedingungen des Verfahrens, wie zum Beispiel die Dauer, den Ort, die Kosten und die Vertraulichkeit.

– Der Schlichter führt mit den Parteien gemeinsame oder getrennte Gespräche, um ihre Interessen, Bedürfnisse und Ziele zu ermitteln und ihnen die Sichtweise der anderen Seite zu vermitteln.

– Der Schlichter unterstützt die Parteien bei der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und bewertet diese nach ihrer Angemessenheit, Machbarkeit und Rechtmäßigkeit.

– Der Schlichter macht gegebenenfalls einen Lösungsvorschlag, den die Parteien annehmen oder ablehnen können.

– Wenn die Parteien eine Einigung erzielen, wird diese schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben. Die Einigung kann je nach Vereinbarung der Parteien rechtlich bindend oder unverbindlich sein.

Was sind die Grenzen der Schlichtung?

Die Schlichtung ist nicht für jeden Konflikt geeignet oder möglich. Es gibt einige Faktoren, die die Durchführbarkeit oder Erfolgsaussichten einer Schlichtung beeinträchtigen können, wie zum Beispiel:

– Die Parteien sind nicht bereit oder fähig, an einer konstruktiven Kommunikation teilzunehmen oder einen Kompromiss einzugehen.

– Die Parteien haben ein starkes Ungleichgewicht in ihrer Macht oder ihrem Wissen oder werden von Dritten beeinflusst oder bedroht.

– Der Konflikt betrifft grundlegende Rechte oder Werte oder hat einen hohen öffentlichen Interesse.

– Der Konflikt erfordert eine klare rechtliche Klärung oder eine präventive Wirkung für andere Fälle.

In solchen Situationen kann es sinnvoller sein, andere Formen der Streitbeilegung zu nutzen, wie zum Beispiel die Mediation, das Schiedsverfahren oder das Gerichtsverfahren.

Eigenschaften des Verfahrens

Unter der Anleitung und mit Hilfe eines Vermittlers entwickeln die beiden Konfliktparteien bei der Schlichtung selbst eine einvernehmliche Lösung. In der Regel werden dabei vom Vermittler auch keine eigenen Vorschläge unterbreitet. Der Vermittler lenkt den Ablauf, etwa durch gezielte Fragen oder auch durch psychologische Methoden zur Konfliktbewältigung. Darüber hinaus kann er zur Deeskalation in besonders angespannten Konfliktsituationen beitragen und selbst Lösungsvorschläge unterbreiten. Ähnlich wie bei der Mediation wird auch dieses Verfahren beschleunigt, wenn sich beide Parteien kompromiss- und gesprächsbereit zeigen. Ein schneller Erfolg ist einerseits von der Kompromissbereitschaft der Konfliktparteien abhängig, andererseits spielt auch der passende und gut qualifizierte Vermittler eine wichtige Rolle.

Seit einiger Zeit übernehmen verschiedene Rechtsschutzversicherungen auch die Kosten für eine außergerichtliche Schlichtung. Sie sollten sich allerdings vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung informieren, welche Kosten diese übernimmt, da häufig nur eine bestimmte Anzahl an Schlichtungsterminen gedeckt ist.

Der Vermittler

Der eingesetzte Vermittler ist eine unabhängige und neutrale Person und hat keine Entscheidungsbefugnis. Er führt die beiden streitenden Parteien lediglich durch den Vermittlungsprozess – Er ist damit verantwortlich für den Gesprächsverlauf, kann im Gegensatz zu einem Mediator allerdings auch selbst Vorschläge zur Konfliktlösung einbringen. Der Vermittler hat allerdings darauf zu achten, dass die Parteien keine unrealistischen oder nicht umsetzbare Vereinbarungen treffen. Er sollte darüber hinaus keinerlei eigenes Interesse an dem Konflikt haben. Wird als Vermittler bei der Schlichtung ein Anwalt gewählt, hat dies zudem den Vorteil, dass er auch Informationen zur jeweiligen Rechtslage beitragen kann. Eine Liste an kompetenten und freundlichen Anwälten in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Unterschiede zur Mediation

Die Mediation gilt allgemein als Sonderform der Schlichtung. Beide Verfahren zielen auf die Findung einer selbstbestimmten Win-Win-Lösung ab. Anders als bei der Mediation ist der Vermittler nicht nur für die Leitung des Gesprächsverlaufes zuständig, sondern kann auch aktiv selbst mit Schlichtungsvorschlägen zu einer Einigung beitragen.

Ziel des Verfahrens

Wie bei der Mediation ist es das grundsätzliche Ziel des Schlichtungsverfahrens die Kommunikation zwischen den streitenden Parteien wiederherzustellen. Bei der Streitbeilegung mit Hilfe der Schlichtung werden die Interessen aller beteiligten Parteien berücksichtigt. Als Ergebnis der Schlichtung sind außerdem zwei verschiedene Szenarien möglich: Zum einen können die Parteien die erarbeitete Einigung als unverbindlichen Vorschlag akzeptieren. Darüber hinaus kann jedoch auch ein sogenannter Schlichtungsvertrag aufgesetzt werden. Dieser wird von der vermittelnden Person auf Grundlage des Einigungsvorschlages niedergeschrieben und gilt bei der Billigung durch beide Konfliktparteien als bindende vertragliche Vereinbarung.

Anwendungsmöglichkeiten

Ein Schlichtungsverfahren ist in vielen unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens möglich. Je nach Aufgabengebiet und Problemstellung sind für die Schlichtung verschiedene Stellen zuständig:

  • Ärztliche Schlichtungsstelle
  • Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
  • Schlichtungsstelle Energie
  • Schlichtungsstelle für Kreditinstitute
  • Schlichtungsstelle für das Kraftfahrzeuggewerbe
  • Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
  • Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
  • Schlichtungsstelle für Reisen
  • Schlichtungsstelle für Telefondienste
  • Schlichtungsstelle des Vereins sicherer und seriöser Internetshopbetreiber
  • Schlichtungsstelle für das Versicherungswesen
  • Clearingstelle für das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die verschiedenen Schlichtungsstellen bzw. Institutionen spiegeln wider, in welchen Bereichen der Gesellschaft häufig Probleme auftauchen, die jedoch oftmals keiner gerichtlichen Regelung bedürfen.

 

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