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Rechtsnews 02.09.2024 Alex

Mediation: Was versteht man darunter?

In der modernen Zivilgesellschaft müssen Konflikte nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Mit Hilfe des Mediationsverfahrens beispielsweise können die Streitparteien den Konflikt selbst in die Hand nehmen. Ein am Verfahren beteiligter Mediator fungiert dabei als unabhängiger Vermittler. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren können auch wirtschaftliche und persönliche Aspekte der Streitparteien berücksichtigt werden.

Was versteht man unter Mediation?

Unter einer Mediation versteht man dem Mediationsgesetz folgend ein „vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Partien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben“.

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Dieses Verfahren ist eine gute Möglichkeit, wenn bei beiden Streitparteien eine grundsätzliche Kompromissbereitschaft besteht. Denn die Gesprächsbereitschaft der Streitparteien ist Grundvoraussetzung dafür, dass eine Mediation überhaupt erfolgreich sein kann. Die Entscheidung darüber liegt also in der Verantwortung beider Parteien.

Als Mediator oder Vermittler wird in der Regel ein Rechtsanwalt eingesetzt. Ein Anwalt als Mediator hat den Vorteil, dass er auch über die jeweilige Rechtslage und die Rechtmäßigkeit der gefundenen Lösung aufklären kann.

Eigenschaften des Verfahrens

In der Mediation erarbeiten die beiden Konfliktparteien unter Anleitung und Vermittlung des Mediators selbst eine Lösung. Der Mediator macht in der Regel keine eigenen Vorschläge. Er lenkt lediglich den Prozess, z.B. durch gezielte Fragen oder auch durch psychologische Methoden der Konfliktbewältigung. Außerdem kann er zur Deeskalation beitragen.

Charakteristisch für diese Art der außergerichtlichen Streitbeilegung sind drei Punkte: Freiwilligkeit, Allparteilichkeit und Vertraulichkeit. Die Teilnahme am Verfahren ist freiwillig. Der Mediator fungiert als neutraler Vermittler, der die Interessen beider Parteien gleichermaßen berücksichtigt. Die Inhalte des Verfahrens bleiben vertraulich: Sowohl der Mediator als auch die an der Mediation beteiligten Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Am Ende der Mediation steht nicht zwingend ein (für beide Seiten akzeptables) Ergebnis. Sowohl die Konfliktparteien als auch der Mediator können das Gespräch jederzeit abbrechen und die Mediation beenden.

Der Mediator

Der Begriff Mediation bedeutet Vermittlung und der Mediator ist der zuständige Vermittler. Er ist eine unabhängige und neutrale Person und hat keine Entscheidungsbefugnis. Der Mediator führt die beiden streitenden Parteien lediglich durch den Vermittlungsprozess. Er ist verantwortlich für den Gesprächsverlauf aber nicht für den Gesprächsinhalt. Der Mediator hat allerdings darauf zu achten, dass die Parteien keine unrealistischen oder nicht umsetzbare Vereinbarungen treffen. Er sollte darüber hinaus keinerlei eigenes Interesse an dem Konflikt haben.

Wie läuft eine Mediation ab?

Klassischerweise durchläuft eine Mediation fünf aufeinander aufbauende Phasen. In der Einführungsphase zu Beginn der Mediation bekommen beide Parteien den Ablauf erläutert. Sie dient außerdem dazu, Vereinbarungen zu treffen, die die Kommunikation zwischen den Parteien regeln. In Phase 2, der Konfliktschilderung, erhalten alle Beteiligten die Gelegenheit den Konflikt aus ihrer Perspektive zu schildern. Daraus folgt in der dritten Phase im besten Fall die Konflikterhellung: Dabei werden die Interessen, Sichtweisen und Bedürfnisse aller Beteiligten verdeutlicht. Gelingt dies, kommt es in Phase 4 zur gemeinsamen Erarbeitung von möglichen Lösungen durch die Parteien. Die fünfte Phase bildet den Abschluss und sieht eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes vor.

Ziel des Verfahrens

Das grundsätzliche Ziel des Verfahrens ist es, die Kommunikation zwischen den streitenden Parteien wiederherzustellen. Es soll eine selbstbestimmte Win-Win-Lösung gefunden werden, die den Interessen beider Parteien entgegenkommt.

Anwendungsmöglichkeiten

Die Mediation ist vor allem geeignet bei allen Konfliktsituationen, die im zwischenmenschlichen Bereich entstanden sind. Folgende Beispiele können dabei als Anhaltspunkte dienen:

  • Streitigkeiten bei der Trennung oder Scheidung
  • Konflikte unter Nachbarn
  • Auseinandersetzungen im betrieblichen Umfeld

Vorteile des Verfahrens

Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren ist bei einer Mediation mit geringeren Kosten zu rechnen. Ein schneller Erfolg hängt zum einen von der Kompromissbereitschaft der Konfliktparteien ab, zum anderen spielt ein geeigneter und gut qualifizierter Mediator eine wichtige Rolle. Die “Erfolgsquote” spiegelt die Vorteile wider: Rund 80 Prozent der Teilnehmer an einer Mediation finden während des Verfahrens eine Lösung für ihren Konflikt.

Darüber hinaus ist die psychologische Wirkung des Ergebnisses nicht zu unterschätzen. Da die Lösung von den beiden Parteien unter Anleitung des Mediators selbst erarbeitet wird und nicht ein Dritter über die Köpfe der Streitenden hinweg entscheidet, ist die Akzeptanz des Ergebnisses in der Regel höher.

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