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Rechtsnews 25.07.2023 Raphaela Nicola

Dürfen gleichgeschlechtliche Paare einen Ehenamen führen?

Was ist ein Ehename?

Ein Ehename ist der Familienname, den die Eheleute bei der Eheschließung oder danach gemeinsam führen. Der Ehenamen kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Name eines der Ehegatten sein. Die Wahl des Ehenamens ist eine freiwillige Entscheidung der Eheleute, die sie jederzeit ändern können.

Gilt das auch für gleichgeschlechtliche Paare?

Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten und damit die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Paare erwerben. Das bedeutet, dass sie auch einen Ehenamen wählen können, wenn sie das möchten. Die Voraussetzungen und Folgen sind dieselben wie bei heterosexuellen Paaren.

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Welche Vorteile hat ein Ehename?

Ein Ehename kann verschiedene Vorteile haben, zum Beispiel:

– Er zeigt nach außen die Verbundenheit der Eheleute an.
– Er erleichtert die rechtliche Zuordnung von gemeinsamen Kindern, Vermögen und Schulden.
– Er vereinfacht die Kommunikation mit Behörden, Banken, Versicherungen und anderen Institutionen.

Welche Nachteile hat ein Ehename?

Ein Ehename kann auch einige Nachteile haben, zum Beispiel:

– Er kann die individuelle Identität und den beruflichen Ruf eines der Ehegatten beeinträchtigen.
– Er kann zu Verwechslungen oder Missverständnissen mit anderen Personen führen, die denselben Namen haben.
– Er kann bei einer Scheidung oder einem Widerruf des Ehenamens zu einem aufwendigen Namenswechsel führen.

Wie kann man einen Ehenamen wählen oder ändern?

Um einen Ehenamen zu wählen oder zu ändern, müssen die Eheleute eine gemeinsame Erklärung beim Standesamt abgeben. Diese Erklärung kann bei der Eheschließung oder danach erfolgen. Die Erklärung ist unwiderruflich, das heißt, sie kann nicht mehr zurückgenommen werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Ehe geschieden wird oder einer der Ehegatten stirbt. In diesen Fällen kann der überlebende oder geschiedene Ehegatte seinen Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen.

Fazit

Gleichgeschlechtliche Paare dürfen einen Ehenamen führen, wenn sie das wünschen. Die Wahl des Ehenamens ist eine persönliche Entscheidung, die verschiedene Vor- und Nachteile haben kann. Um einen Ehenamen zu wählen oder zu ändern, müssen die Eheleute eine gemeinsame Erklärung beim Standesamt abgeben.

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