Rechtsnews 21.01.2016 Theresa Smit

Teure Heirat: Zurückzahlung von 150.000 Euro Witwenrente

Eigentlich ist eine Hochzeit ein positives Ereignis. Im Fall einer zuvor verwitweten Frau hatte sie jedoch den gegenteiligen Effekt. Die Frau bezog über Jahre hinweg fälschlicherweise eine Witwenrente und muss diese nun zurückzahlen.

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Heirat

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Die Frau hatte nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 1993 eine
Witwenrente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Im Anschluss daran
war sie in die USA ausgewandert und hatte dort fünf Jahre später erneut
geheiratet. Dabei hatte sie jedoch versäumt, die Rentenversicherung von der
Änderung ihres Familienstandes in Kenntnis zu setzen und erhielt weiterhin
Zahlungen. Die Verletzung der Mitteilungspflicht wurde erst im Jahr 2012
bemerkt: Die Frau wurde von einer Unbekannten angezeigt und die Versicherung
stoppte die Zahlungen. Außerdem wurde die unrechtmäßig geleistete Witwenrente
in Höhe von rund 150.000 Euro zurückverlangt.

Wiederverheiratete
muss Rente zurückzahlen

Die ehemalige Witwe reichte daraufhin Klage vor dem
Sozialgericht Berlin ein. Sie betonte,  die
Mitteilungspflicht grob fahrlässig verletzt zu haben. Als Begründung gab sie
an, dass sie ihre kalifornische Ehe immer für ungültig gehalten habe, da
anstelle von zwei verlangten Zeugen nur einer vorhanden gewesen sei. Die
Richter gaben jedoch der Rentenversicherung Recht. Die Ehe sei gültig, sodass § 46 des Sechsten Sozialgesetzbuches gelte, demzufolge
eine Witwe oder ein Witwer nach einer erneuten Heirat keinen Anspruch mehr auf
eine Witwenrente oder Witwerrente habe. Auch trauten die Richter der geistig
wachen Frau zu, den Absatz im Rentenbescheid gelesen und zumindest grob
fahrlässig nicht befolgt zu haben. Außerdem sei sie aufgrund ihres Vermögens in
Höhe von 90.000 € sowie des Besitzes einer Eigentumswohnung in der Lage, die
Rückzahlungen zu leisten.

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