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Rechtsnews 29.08.2023 Alex

Umzug 2023: Übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen und umziehen möchten, stellt sich die Frage, ob das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Folgenden erläutert werden.

Wann ist ein Umzug erforderlich?

Das Jobcenter übernimmt die Umzugskosten nur, wenn der Wohnortwechsel erforderlich ist. Das heißt, es muss ein wichtiger Grund für den Auszug vorliegen, der nicht durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel sein:

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Umzug 2023: Übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

– Die bisherige Wohnung ist zu klein, zu groß oder unangemessen teuer.

– Die bisherige Wohnung ist gesundheitsschädlich oder gefährdet die Sicherheit der Bewohner.

– Der Umzug ist notwendig, um eine Arbeitsstelle anzunehmen oder zu behalten.

– Der Auszug ist notwendig, um eine Ausbildung oder eine Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren.

– Der Wohnortwechsel ist notwendig, um familiäre oder soziale Probleme zu lösen.

Wann muss das Jobcenter vorher einem Umzug zustimmen?

Das Jobcenter muss dem Wohnortwechsel vorher zustimmen, wenn Sie weiterhin ALG II beziehen möchten. Andernfalls kann das Jobcenter die Übernahme der Auszugskosten verweigern oder die Leistungen kürzen. Sie müssen das Jobcenter daher rechtzeitig über Ihren Auszug informieren und einen Antrag auf Übernahme der Kosten des Wohnortwechsels stellen. Das Jobcenter prüft dann, ob der Auszug erforderlich ist und ob die neue Wohnung angemessen ist.

Was gilt als angemessene Wohnung?

Das Jobcenter übernimmt die Kosten des Wohnortwechsels nur, wenn die neue Wohnung angemessen ist. Das heißt, sie muss den Bedürfnissen der Haushaltsmitglieder entsprechen und die Kosten der Unterkunft (KdU) dürfen nicht höher sein als die örtlichen Richtwerte. Die KdU umfassen die Miete oder Belastung sowie die Nebenkosten. Die örtlichen Richtwerte können je nach Region und Wohnungsgröße variieren. Sie können sich beim Jobcenter oder bei einer Beratungsstelle informieren, welche KdU in Ihrem Fall angemessen sind.

Welche Umzugskosten werden übernommen?

Das Jobcenter übernimmt in der Regel folgende Umzugskosten:

– Die Kosten für den Transport des Hausrats und der persönlichen Gegenstände.

– Die Kosten für eine Spedition oder einen Mietwagen, wenn der Transport nicht selbst organisiert werden kann.

– Die Kosten für eine Renovierung oder Schönheitsreparatur der alten Wohnung, wenn diese vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben sind.

– Die Kosten für eine Renovierung oder Schönheitsreparatur der neuen Wohnung, wenn diese notwendig sind, um die Wohnung bewohnbar zu machen.

– Die Kosten für eine doppelte Mietzahlung für bis zu sechs Monate, wenn die alte Wohnung nicht rechtzeitig gekündigt werden konnte oder die neue Wohnung noch nicht bezugsfertig ist.

 

Das Jobcenter übernimmt in der Regel nicht folgende Umzugskosten:

– Die Kosten für eine Kaution oder eine Genossenschaftsanteil für die neue Wohnung.

– Die Kosten für eine Maklerprovision oder eine Abstandszahlung für die alte oder neue Wohnung.

– Die Kosten für neue Möbel oder Einrichtungsgegenstände.

Wie hoch sind die Umzugskosten?

Die Höhe der Umzugskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Entfernung zwischen den Wohnungen, dem Umfang des Hausrats und der Art des Transports. Das Jobcenter übernimmt in der Regel nur die notwendigen und angemessenen Umzugskosten. Das heißt, es kann verlangen, dass Sie mehrere Angebote einholen und das günstigste Angebot auswählen.

Das Jobcenter kann auch eigene Angebote einholen und Ihnen vorschreiben, welchen Anbieter Sie beauftragen müssen. Das Jobcenter kann Ihnen auch einen Pauschalbetrag zahlen, der sich an den durchschnittlichen Umzugskosten orientiert.

Wie beantrage ich die Übernahme der Umzugskosten?

Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten beim Jobcenter stellen. Sie sollten den Antrag möglichst frühzeitig stellen, bevor Sie den Auszug planen oder durchführen. Sie müssen dem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

– Eine Begründung für den Wohnortwechsel und eine Bestätigung, dass der Umzug erforderlich ist.

– Eine Kündigungsbestätigung oder einen Mietvertrag für die alte Wohnung.

– Ein Mietangebot oder einen Mietvertrag für die neue Wohnung.

Mehrere Kostenvoranschläge für den Transport, die Renovierung und die doppelte Mietzahlung.

Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen schriftlich mit, ob es die Auszugskosten übernimmt und in welcher Höhe. Wenn das Jobcenter die Kosten ablehnt oder nur teilweise übernimmt, können Sie Widerspruch einlegen oder Klage erheben.

Zusammenfassung für die Kostenübernahme durch das Jobcenter nach § 22 SGB II

Empfänger von Hartz-IV erhalten vom kommunalen Träger finanzielle Unterstützung für einen Umzug. Allerdings gilt das nur, wenn der Träger die neue Wohnung und den Umzug als notwendig und angemessen anerkennt und der Kostenübernahme vor Unterzeichnung des Mietvertrags zustimmt. Auch die Mietkaution und gewisse Wohnungsbeschaffungskosten übernimmt das Jobcenter in der Regel nach vorheriger Absprache.

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