Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 05.09.2020 Raphaela Nicola

Keine Kürzung von Jobcenter-Leistungen ohne Ankündigung

Das Jobcenter muss zuerst zur Kostensenkung auffordern, wenn Empfänger von Hartz-IV-Leistungen zu hohe Wohnkosten haben. Das Sozialgericht (SG) Dortmund entschied, dass es erst dann Leistungen wegen Unangemessenheit verweigern darf.

Dürfen Leistungen ohne Kostensenkungsaufforderung gekürzt werden?

Das Jobcenter Märkischer Kreis wurde vom Sozialgericht (SG) Dortmund verpflichtet, die Kosten für eine neue Heizung einer arbeitslosen Hauseigentümerin zu tragen. Es entschied, dass sich die Behörde nicht darauf berufen dürfe, dass die Frau zu hohe Wohnkosten verursacht habe, da ihr keine Kostensenkungsaufforderung zugestellt worden sei (Urt. v. 19.09.2016, Az. S 19 AS 1803/15). Zusammen mit ihrem Sohn bewohnt die Hauseigentümerin aus Lüdenscheid ein Reihenhaus. Für die Reparatur ihrer defekten Gasheizung fielen Kosten in Höhe von 5.200 Euro an. Weil die angemessenen Wohnkosten überschritten worden seien, wollte das Jobcenter hierzu aber lediglich 6,60 Euro beisteuern. Das Jobcenter bot für den verbleibenden Betrag ein Darlehen an. Dieses nahm die Frau, wohl gezwungenermaßen, an.

Was besagt § 22 Abs. 2 SGB II?

Nun verringerte das SG aber die Darlehensschuld. Der Grund dafür ist, dass das Jobcenter nach § 22 Abs. 2 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) die Kosten zu tragen habe. Die Behörde muss danach bei selbstbewohntem Wohneigentum auch Instandhaltungs- und Reparaturkosten übernehmen, soweit diese unter Berücksichtigung der laufenden und der folgenden Aufwendungen insgesamt angemessen seien. Das Gericht berücksichtige hierbei aber nicht, dass die Frau zu hohe Wohnkosten verursacht habe. Es habe die Behörde versäumt, der Hauseigentümerin eine Kostensenkungsaufforderung zuzustellen. Dies wäre allerdings wie auch für Mieter für die Eigentümerin erforderlich gewesen.

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Anspruch auf Krankengeld –Das muss ein Arzt bestätigen 

Jobcenter übernimmt Umzugskosten – gewusst wie

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Keine Kürzung von Jobcenter-Leistungen ohne Ankündigung erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Jobcenter verpflichtet zur Betreuungsarbeit

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Dr. Brigitte Glatzel - rechtsanwalt.com
Dr. Brigitte Glatzel ist Rechtsanwalt für Sozialrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Dr. Brigitte Glatzel - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive