Rechtsnews 15.12.2022 Alex Clodo

Darf Vermieter den Mietvertrag nach Beleidigung kündigen?

Auch in bereits lange bestehenden Mietverhältnissen kann es bisweilen zu schweren Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Parteien kommen. Dies zeigte sich kürzlich in München, wo ein Konflikt zwischen einer Vermieterin und ihrer über 70 Jahre alten Mieterin derart eskalierte, dass die Vermieterin das Mietverhältnis auflösen wollte.

Vermieter kündigt Mietvertrag

In dem vorliegenden Fall wohnte die Mieterin seit 1983 in einer Zweizimmerwohnung in München-Haidhausen zur Miete. Sie zahlte zuletzt eine Kaltmiete von monatlich 254,80 €. Die Vermieterin klagte 2014 vor dem Amtsgericht München auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung für die fragliche Wohnung. Im Rahmen dieses Verfahrens kam es schließlich zu einer Reihe von Beleidigungen, die die Mieterin gegenüber der Vermieterin aussprach.

Die Mieterin behauptete etwa in einem Schriftsatz: „Das einzige, was bisher von Vermieterseite geleistet wurde, ist eine massive Sterbehilfe. Man kann das auch mit versuchtem Mord übersetzen, denn wenn man so leiden muss […] kann man es nur so benennen“. Und: „Die Situation erinnert mich an die Dokus, die man lfd. zu sehen bekommt, als die Deutschen die Juden in die Öfen geschoben haben und die übrige Bevölkerung jubelte wie die Weltmeister. Daran scheint sich wie man an meiner Situation erkennen kann, nicht viel geändert zu haben.“

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Die Mieterin behauptete auch, dass in der Wohnung oft bis zu 38°C herrschten. Dies wurde jedoch von einem Sachverständigen ausgeschlossen. Hierauf kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis und verlangte die Räumung der Wohnung. Die Mieterin weigerte sich, und so kam es erneut zum Gerichtsverfahren.

Rechtfertigen Beleidigungen die Kündigung eines Mietvertrages?

Die Vermieterin hatte mit ihrer Klage schließlich Erfolg – das Amtsgericht München bestätigte die Rechtmäßigkeit der zuvor ausgesprochenen Kündigung. Die Aussagen der Mieterin sind nach Ansicht des Gerichts massiv beleidigend. Als besonders schwerwiegend ist es hierbei zu bewerten, dass die Mieterin die entsprechenden Aussagen in verschiedenen Gerichtsverfahren gegenüber mehreren Richtern äußerte. Die Vermieterin habe die Äußerungen auch nicht provoziert, so der zuständige Richter.

Auch dem Argument der Mieterin, wonach die beleidigenden Aussagen eine Art Hilferuf gewesen seien, folgte das Gericht nicht.

Der Mieterin wurde eine Frist von einem halben Jahr eingeräumt um sich eine neue Wohnung zu suchen, nach Ablauf der Frist muss sie die Wohnung verlassen haben.

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