Ein Pflegeheimaufenthalt oder Altersheimaufenthalt kann für viele Senioren und deren Angehörige eine notwendige Entscheidung sein. Doch oft sind die damit verbundenen Kosten eines Heimaufenthalts und rechtlichen Verpflichtungen nicht klar. In diesem Beitrag betrachten wir die wichtigsten Fragen und geben konkrete Handlungsempfehlungen.
Welche Kosten entstehen bei einem Heimaufenthalt?
Die Kosten für einen Heimaufenthalt setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: Unterbringung, Verpflegung, Pflegekosten und mögliche Zusatzleistungen. Je nach Einrichtung und Pflegestufe können die Preise variieren.
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Kosten eines Heimaufenthalts – Rechte und Pflichten erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Unterbringung: Dies umfasst die Kosten für Zimmer und Versorgung durch das Personal. ( § 82 SGB XI)
- Verpflegung: Monatliche Kosten für Mahlzeiten sind hier einzurechnen. (§ 87 SGB XI)
- Pflegekosten: Abhängig von der Pflegebedürftigkeit des Bewohners fallen differenzierte Pflegekosten an. (§ 43a SGB XI)
- Zusatzleistungen: Diese umfassen Freizeitaktivitäten oder besondere therapeutische Maßnahmen. ( § 43b SGB XI)
Was passiert, wenn man die Heimkosten nicht aufbringen kann?
Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten vollständig zu decken, kann Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Die Sozialhilfeträger sind verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen die restlichen Kosten zu übernehmen. ( § 61 SGB XII)
Mögliche Hindernisse und Lösungen
Hindernis | Lösung |
---|---|
Unzureichende Rente oder Vermögen | Sozialhilfe beantragen |
Kinder als Unterhaltsverpflichtete | Festsetzung der Leistungsfähigkeit der Kinder durch das Sozialamt |
Unklare Vermögensverhältnisse | Beratung durch Anwälte oder Sozialdienste in Anspruch nehmen |
Muss man das volle Entgelt bezahlen, wenn man im Urlaub ist?
Obwohl es fair erscheint, bei vorübergehender Abwesenheit im Urlaub eine Ermäßigung zu erhalten, sind Heimplätze oft nicht sofort neu belegbar. Das Entgelt ist in der Regel auch während der Abwesenheit vollständig zu zahlen, da der Platz weiterhin reserviert ist. ( § 19 WBVG)
Darf man den Heimangestellten Geld zukommen lassen?
Es ist grundsätzlich problematisch, den Heimangestellten direkt Geldgeschenke zu machen, da dies als Bestechung ausgelegt werden kann. Stattdessen sollten durch den Heimträger organisierte offizielle Fonds oder Sammelgeschenke genutzt werden. (§ 299 StGB)
Welche Unterhaltsverpflichtungen haben die Kinder diesbezüglich?
In Deutschland können Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden, wenn die Eltern die Heimkosten nicht mehr selbst tragen können. Die Berechnung stützt sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kinder. (§ 1601 BGB)
Allerdings haben sich seit Januar 2020 durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz die Regelungen geändert, wonach Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro zur Zahlung herangezogen werden. (Zitat: Angehörigen-Entlastungsgesetz)
Tipps für die praktische Umsetzung
- Prüfe die Pflegegradfeststellung, um Anspruch auf Pflegeleistungen zu maximieren.
- Berate dich mit einem Anwalt, wenn bestehende Verpflichtungen unklar sind. Die Anwaltssuche kann dabei helfen.
- Nutze staatliche Angebote wie Pflegegeld und Wohngeld zur Kostendeckung.
Gesetzliche Grundlagen
Für detaillierte Informationen zu den hier angesprochenen gesetzlichen Bestimmungen können folgende Links genutzt werden:
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