Nach einer Gesetzesänderung von 1998 haben Kinder ein Recht auf Umgang mit ihren leiblichen Eltern. Die Änderung soll bewirken, dass es nach einer Trennung einem Elternteil nicht untersagt werden kann das eigene Kind zu sehen. Danach ist es auch möglich unwillige Väter und Mütter zum Kontakt zu zwingen.
Neue Entscheidung beim Umgangsrecht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied nun, dass Eltern grundsätzlich nicht per Zwangsgeld zum Umgang mit einem nichtehelichen Kind gezwungen werden können. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Vater Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem ihm das Oberlandesgericht Brandenburg ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro auferlegte, um den Kontakt mit seinem mittlerweile neun jährigen Sohn zu erzwingen.
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Darf der Staat einen Vater zwingen sich mit seinem unehelichen Kind zu beschäftigen? erhalten
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Der Mann erkennt seine Vaterschaft an und zahlt auch Unterhalt für sein Kind. Allerdings möchte er es aber nicht sehen, um seine derzeitige Ehe nicht zu gefährden. Er empfindet keine Bindung zu dem Jungen und sah sich durch das Zwangsgeld in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Richter meinen, dass bei einem derartigen Widerwillen, der lediglich mit Zwangsmittel überwunden werden könne, „der Umgang mit dem Kind in der Regel nicht dem Kindeswohl dient“. Durch dieses Urteil können sich Eltern allerdings nicht ihren elterlichen Pflichten entziehen. Das Kindeswohl gab hier den entscheidenden Ausschlag. Es steht auch bei der Frage, ob ein Elternteil zu regelmäßigem Kontakt mit dem Kind verpflichtet ist, weiterhin im Mittelpunkt.
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- spiegel online „Eltern müssen uneheliche Kinder nicht sehen – Experten begrüßen Urteil„
- Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung „Regelmäßig keine zwangweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils„
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