Rechtsnews 31.10.2023 Christian Schebitz

2023: Die Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt

Wozu dient die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine von den Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag abgestimmte Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie gibt an, wie viel Unterhalt ein Elternteil in Abhängigkeit von seinem Einkommen und dem Alter des Kindes zu zahlen hat. Die Tabelle wird regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.

Ein unterhaltspflichtiger geschiedener Ehegatte sollte sich daher über die aktuelle Düsseldorfer Tabelle informieren, um seinen Unterhaltsbeitrag zu ermitteln. Dabei ist zu beachten, dass die Tabelle nur eine Orientierungshilfe darstellt und der tatsächliche Unterhaltsanspruch von weiteren Faktoren wie dem Bedarf des Kindes, dem Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen oder dem bereinigten Einkommen des anderen Elternteils abhängen kann²³. Im Zweifelsfall sollte daher eine fachkundige Beratung in Anspruch genommen werden, um die eigenen Rechte und Pflichten zu klären.

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Welche Änderungen gibt es seit Januar 2023 in der Düsseldorfer Tabelle?

Ab 2023 erhalten minderjährige Trennungskinder, deren Eltern den untersten Einkommensgruppen angehören, zwischen 18 und 25 € mehr Unterhalt pro Monat. Der Mindestunterhalt für minderjährige, unterhaltsberechtigte Kindern unter sechs Jahren liegt bei mindestens 384 €/Monat. Kinder zwischen sechs und elf Jahren erhalten 441 € und Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren mindestens 518 €. 5 6

Volljährige Kinder haben Anspruch auf einen monatlichen Unterhalt von 930 €12. Dieser Betrag beinhaltet 410 € für eine Unterkunft1. Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes hängt jedoch von seiner Lebensstellung ab und wird anhand der Nettoeinkünfte beider Eltern berechnet1. Das Kindergeld, das für das volljährige Kind gezahlt wird, wird vollständig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Abhängig vom Nettoverdienst wird gem. der Tabelle der Unterhalt berechnet.  Ab einem Nettoeinkommen von mehr als 5.501 € werden die zu leistenden Unterhaltszahlungen nach den Umständen des Einzelfalles festgelegt.

Wo kann ich die aktuelle Tabelle herunterladen?

Das Magazin Chip hat ein PDF der Düsseldorfer Tabelle erstellt.

Wer muss Unterhalt zahlen?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie zur Berechnung des Unterhalts für minderjährige Kinder und volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch im Haushalt eines Elternteils leben. Die Tabelle berücksichtigt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und den Bedarf des Kindes in verschiedenen Altersstufen. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Zusammenarbeit mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag regelmäßig aktualisiert.

Grundsätzlich sind beide Elternteile ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Pflege und Erziehung des Kindes (sog. Naturalunterhalt). Der andere Elternteil muss seinen Unterhalt in Form von Geldzahlungen leisten (sogenannter Barunterhalt). Die Höhe des Barunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Der Barunterhalt kann jedoch gekürzt werden oder ganz entfallen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil ein sehr geringes Einkommen hat oder selbst bedürftig ist. In diesem Fall kann er sich auf seine Leistungsfähigkeit berufen und eine Herabsetzung oder Befreiung von der Unterhaltspflicht beantragen. Umgekehrt kann der Barunterhalt auch erhöht werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil ein sehr hohes Einkommen hat oder das Kind einen besonderen Bedarf hat, zum Beispiel wegen einer Behinderung oder einer kostenintensiven Ausbildung.

Die Düsseldorfer Tabelle ist allerdings nur eine Orientierungshilfe und kein Gesetz. Die konkrete Höhe des Unterhalts hängt immer vom Einzelfall ab und kann vom Familiengericht abweichend festgesetzt werden. Dabei werden auch andere Faktoren wie Vermögen, Schulden, Lebensverhältnisse und persönliche Umstände der Beteiligten berücksichtigt.

Die Unterhaltsfrage ist oft ein Streitpunkt zwischen getrennten oder geschiedenen Eltern. Deshalb ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, der die individuelle Situation prüfen und die besten Lösungen finden kann.

Wie wird das Kindergeld bei der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt?

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, auf die alle Eltern unabhängig von ihrem Einkommen Anspruch haben. Das Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2023 monatlich 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro für jedes weitere Kind.

Bei der Berechnung des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle wird das Kindergeld in der Regel zur Hälfte auf den Tabellenbetrag angerechnet. Das bedeutet, dass der unterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte des Kindergeldes von dem Betrag abziehen kann, den er nach der Tabelle zahlen muss. Der andere Elternteil erhält das Kindergeld ausgezahlt und kann es für den Bedarf des Kindes verwenden.

Beispiel: Der Vater verdient 3.000 Euro netto im Monat und muss für seine sechsjährige Tochter Unterhalt zahlen. Die Mutter verdient netto 2.000 Euro im Monat und hat das Kind bei sich. Nach der Düsseldorfer Tabelle muss der Vater 578 Euro Unterhalt zahlen (Einkommensgruppe 4, Altersgruppe 6-11 Jahre). Davon kann er die Hälfte des Kindergeldes (109,50 Euro) abziehen, so dass er tatsächlich 468,50 Euro zahlen muss. Die Mutter erhält das volle Kindergeld (219 Euro) und hat somit insgesamt 687,50 Euro für das Kind zur Verfügung.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel wenn der unterhaltspflichtige Elternteil ein sehr hohes oder sehr niedriges Einkommen hat oder wenn das Kind einen besonderen Bedarf hat. In diesen Fällen kann das Gericht eine andere Anrechnung des Kindergeldes festlegen oder ganz darauf verzichten.

Quellen zur Düsseldorfer Tabelle:

(1) Düsseldorfer Tabelle: So wird Unterhalt berechnet. Zugriff 24.3.2023.
(2) Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle.  Zugriff 24.3.2023.
(3) Düsseldorfer Tabelle 2023 mit Unterhaltsrechner | Kindesunterhalt.  Zugegriffen 24.3.2023.
(5) Oberlandesgericht Düsseldorf: Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2023. Zugriff 24.3.2023.
(6) NRW-Justiz: Düsseldorfer Tabelle 2023.  Zugriff 24.3.2023.
(7) Düsseldorfer Tabelle 2023 mit Unterhaltsrechner | Kindesunterhalt.  Zugegriffen 24.3.2023.

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