Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 04.09.2023 Alex Clodo

Oder-Konto 2023: Wer haftet beim Oder-Konto?

Ein Oder-Konto ist ein gemeinsames Bankkonto von zwei oder mehr Personen, bei dem jede Person über das gesamte Guthaben einzeln verfügen kann. Das bedeutet, dass jede Person ohne Zustimmung der anderen Geld abheben oder überweisen kann. Ein Oder-Konto wird häufig von Ehegatten oder Lebenspartnern eröffnet, um gemeinsame Ausgaben zu tätigen oder Vermögen zusammenzulegen.

Wie haften Ehegatten für das Oder-Konto?

Die Haftung der Ehegatten für das Oder-Konto hängt davon ab, ob das Konto im Innenverhältnis als Gesamtgut oder als Sondergut behandelt wird. Das Innenverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen den Kontoinhabern, unabhängig von der Bezeichnung des Kontos als Oder-Konto. Das Außenverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen den Kontoinhabern und der Bank oder Dritten, die an dem Konto beteiligt sind.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Oder-Konto 2023: Wer haftet beim Oder-Konto? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Wird das Oder-Konto als Gesamtgut behandelt, bedeutet dies, dass beide Ehegatten zu gleichen Teilen Eigentümer des Guthabens sind und für die Verbindlichkeiten aus dem Konto haften. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Ehegatte das Konto nutzt oder das Geld einzahlt. In diesem Fall können die Ehegatten nur gemeinsam über das Konto verfügen, es sei denn, sie haben eine Vollmacht erteilt oder eine andere Vereinbarung getroffen.

Wird das Konto als Sondergut behandelt, bedeutet dies, dass jeder Ehegatte nur Eigentümer des Guthabens ist, das er selbst eingezahlt hat oder das ihm zugewiesen wurde. Dies gilt auch dann, wenn beide Ehegatten Zugriff auf das Konto haben. In diesem Fall haftet jeder Ehegatte nur für die Schulden, die er selbst verursacht hat oder die ihm zuzurechnen sind.

Wie wird das Innenverhältnis geregelt?

Das Innenverhältnis kann durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung zwischen den Ehegatten geregelt werden. Eine ausdrückliche Vereinbarung kann schriftlich oder mündlich getroffen werden und muss klar und eindeutig sein. Eine stillschweigende Vereinbarung kann aus dem Verhalten der Ehegatten oder aus den Umständen geschlossen werden. Beispielsweise kann eine stillschweigende Vereinbarung vorliegen, wenn die Ehegatten regelmäßig Geld auf das Konto einzahlen oder abheben oder wenn sie das Konto für gemeinsame Zwecke nutzen.

Gibt es keine Vereinbarung oder kann eine solche nicht nachgewiesen werden, gilt die gesetzliche Vermutung, dass das Konto als Gesamtgut behandelt wird. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn einer der Ehegatten nachweisen kann, dass er Alleineigentümer des Guthabens ist oder nur für einen bestimmten Anteil haftet.

Welche Auswirkungen hat eine Scheidung auf das Oder-Konto?

Eine Scheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Oder-Konto, da es sich um ein schuldrechtliches Verhältnis handelt, das unabhängig vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht. Das bedeutet, dass die Ehegatten auch nach der Scheidung Kontoinhaber bleiben und weiterhin über das Konto verfügen können.

Eine Scheidung kann jedoch indirekte Auswirkungen auf das Konto haben, wenn es um die Aufteilung des Vermögens oder um Unterhaltszahlungen geht. In diesem Fall ist das Oder-Konto im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. Dabei kommt es darauf an, ob das Oder-Konto als Gesamtgut oder als Sondergut behandelt wird und wie hoch das Guthaben oder die Verbindlichkeiten sind.

Wird das Oder-Konto als Gesamtgut behandelt, ist das Guthaben bzw. die Verbindlichkeit zwischen den Ehegatten hälftig aufzuteilen, sofern sie keine andere Regelung getroffen haben. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Ehegatte das Konto genutzt oder das Geld eingezahlt hat. Das Oder-Konto gehört zum Endvermögen oder zum Anfangsvermögen, je nachdem, wann es eröffnet wurde.

Wird das Oder-Konto als Sondergut behandelt, muss jeder Ehegatte nur seinen Anteil am Guthaben oder an den Verbindlichkeiten erhalten bzw. zahlen, es sei denn, die Ehegatten haben etwas anderes vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn beide Ehegatten Zugriff auf das Konto hatten. Das Oder-Konto gilt als Teil des Sondergutes oder des Vorbehaltsgutes, je nachdem, wie es erworben wurde.

Das könnte Sie auch interessieren:

Rechtliche Risiken für junge Familien absichern – Ein Ratgeber

Darlehensvereinbarungen auch innerhalb der Familie schriftlich

 

 

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Familienrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive