Rechtsnews
23.08.2016
Raphaela Nicola
Schul- und Studienzeiten werden seit 2004 nicht mehr auf die Rentenhöhe angerechnet. Eine Berufsausbildung hingegen schon. Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen dieses System wurden nun vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen.
Warum hat das BVerfG die Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen?
Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfF) sind mehrere Rentner mit Verfassungsbeschwerden gegen das System der Anrechnung von Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gescheitert (Beschl. v. 18.05.2016, Az. 1 BvR 2217/11 und weitere). Seit einer Reform im Jahr 2004 werden Schul- und Studienzeiten nicht mehr auf die Rentenhöhe angerechnet, eine Berufsausbildung aber schon. Dies erachten Beschwerdeführer als ungerecht. Wie aus einem vor kurzem veröffentlichten Beschluss hervorgeht, nahm das BVerfG die Beschwerde gar nicht zur Entscheidung an. Der Grund dafür ist, dass die vier Kläger hätten genauer begründen müssen, warum die verschiedenen Ausbildungen aus ihrer Sicht einheitlich zu berücksichtigen seien. Außerdem könne es für eine Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber gute Gründe geben. Im Beschluss heißt es, dass sich die Beschwerden damit überhaupt nicht auseinandersetzten.
Welchen Sinn hatte diese Rentenreform?
Im Jahr 2004 war die Neuregelung ein Baustein der rot-grünen Rentenreform. In einer Gesellschaft mit immer mehr Alten, sollten die künftigen Beitragszahler entlastet werden. Dabei ging es der Bundesregierung damals. Die Kläger, die zwischen 2005 und 2007 in Rente gingen, profitierten von einer Übergangsregelung bei den Ausbildungszeiten. Sie bekamen durch die Reform allerdings weniger Geld.
Quelle:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-1bvr221711-verfassungsbeschwerde-anrechnung-schulzeit-studienzeit-rente-gescheitert/
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