Rechtsnews
15.07.2016
Emil Kahlmann
Im Streit um das seit Jahren besetzten Haus in der Rigaer Straße 94 in Berlin ist am Mittwoch ein Urteil des Landgerichts Berlin ergangen. Es befasste sich mit der Frage, ob die am 22. Juni erfolgte Teilräumung des Objekts durch die Polizei rechtens war.
Rigaer Straße 94 seit Jahren umkämpft
Das seinerzeit leerstehende Gebäude in der Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain wurde 1990 von sogenannten Autonomen besetzt und für Wohnzwecke genutzt. Nach jahrelangen Diskussionen wurden in der Mitte der 1990er Jahre schließlich reguläre Mietverträge abgeschlossen. Auch in der Folgezeit kamen das Haus und die Umgebung jedoch nicht zur Ruhe. Es fanden aufgrund polizeilicher Ermittlungen immer wieder Durchsuchungen in dem Haus statt, das sich mittlerweile zu einem Zentrum der linksextremistischen Szene in Berlin entwickelt hatte. Hierbei fanden Polizeibeamte auch immer wieder Molotowcocktails, Stacheldraht und Beweise für Brandanschläge, die von Bewohnern oder Sympathisanten des Hauses gegen Dritte verübt worden waren.
Teilräumung am 22. Juni 2016
Am 22. Juni kam es zu einer Teilräumung des Hauses im Sinne der Eigentümerin des Hauses, einer britischen Gesellschaft. Infolge der Räumung kam es in Berlin, aber an anderen Orten in Deutschland zu gewalttätigen Ausschreitungen durch Linksextremisten. So wurden bei Ausschreitungen am 10. Juli mehr als 120 Polizisten durch Gewaltakte linker Demonstranten verletzt, das Gewaltniveau erreichte eine seit Jahren nicht mehr erlebte Höhe.
Gegen die Räumung wehrte sich der Verein Freunde der Kadterschmiede gerichtlich. Kadterschmiede ist der Name einer in dem Haus befindlichen linksextremen Szenekneipe. Der Verein machte geltend, dass der Eigentümer keinen Räumungstitel vorgelegt habe. Dies wurde nun durch die zuständige Kammer des Landgerichts Berlin bestätigt. Weder habe ein Räumungstitel vorgelegen, noch sei ein Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung zugegen gewesen. Die Teilräumung wurde daher als unrechtmäßig eingestuft und muss nun vorläufig rückgängig gemacht werden.
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