Patientenwunsch rechtfertigt keine Fehlbehandlung
Ein Arzt muss einem Gerichtsurteil zufolge eine Behandlung ablehnen, die gegen medizinische Standards verstößt, auch wenn ein Patient diese ausdrücklich wünscht. Eine eingehende ärztliche Aufklärung über die möglichen Behandlungsfolgen berechtigt kein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen. Welche Folgen brachte die fehlerhafte zahnärztliche Behandlung