Künstliche Befruchtung ohne Zustimmung des Ehemannes
Im vorliegenden Fall musste der Bundesgerichtshof entscheiden, ob eine Ehefrau Anspruch auf Unterhalt hat, wenn diese ohne Zustimmung ihres Mannes durch eine künstliche Befruchtung ein Kind bekommen hat und um dessen Betreuung zu gewährleisten, ihre eigene Erwerbstätigkeit niederlegen musste. Vergebliche