Fortsetzung gewerblicher Tätigkeit trotz Insolvenz
Fortsetzung gewerblicher Tätigkeit trotz Insolvenz In der Regel bedeutet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dass der Insolvenzverwalter über die der Insolvenzmasse unterliegenden Vermögenswerte verfügen darf. Der Schuldner kann seine Zahlungspflichten gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen mit der Folge, dass der