Anforderungen an Gespräche bei Strafverfahren
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungskonformität des Gesetzes „zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren“ bestätigt. Der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) musste nun unter Anwendung dieser Beurteilung über die Dokumentation und die Transparenz von Gesprächen mit dem Grundziel der Verständigung entscheiden. Fehlende Behauptung