Rechtsnews 30.01.2021 Lisa Santos

Massentötung von Küken soll verboten werden

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner legte am 20. Januar ein Gesetz zum Ausstieg aus dem Kükentöten vor. Damit wird Deutschland Vorreiter in diesem Bereich des Tierschutzes.

Das Kükentöten in Deutschland

In Deutschland werden jedes Jahr zirka 45 Millionen männliche Küken, sogenannte Eintagsküken, kurz nach dem Schlüpfen getötet. Die männlichen Küken setzen im Laufe ihres Lebens, im Gegensatz zu ihren weiblichen Geschwistern, nur sehr wenig Fleisch an. Zudem können sie selbst keine Eier produzieren. Damit ist ihre Aufzucht für die Brütereien nicht wirtschaftlich. Die Praxis des Kükentötens ist seit Jahren umstritten. Vor allem Tierschützern kritisieren diese Methode der Auslese heftig.

Worauf zielt der Gesetzesentwurf genau ab?

Ziel des vorgelegten Gesetzesentwurfes ist das flächendeckende Verbot ab Ende diesen Jahres. Erforderlich ist das gesetzliche Verbot, da so das Töten der männlichen Hühnerküken einheitlich unterbunden und wirksam sanktioniert werden kann. Außerdem gibt es bereits untersuchte, wirksame Alternativen. Dazu zählt unter anderem die Geschlechtsbestimmung der Küken im Brutei („In-ovo-Geschlechtsbestimmung“). Mit dieser Methode lässt sich bereits frühzeitig vor dem Schlüpfen der Küken prüfen, ob aus dem Ei ein weibliches oder ein männliches Küken schlüpfen wird.  Jene Eier, in denen weibliche Hühnerküken heranwachsen, bebrüten die Brütereien weiter. Das Bebrüten der Bruteier mit männlichen Embryonen wird abgebrochen.

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