Wirtschaftsrecht
Ein weiterer großer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Wirtschaftsrecht. Die umfassende Beratungstätigkeit von Rechtsanwalt Antonius Kleikamp beginnt im Gesellschaftsrecht mit allen Rechtsfragen bei der Gründung von Unternehmen, Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf und reicht über sämtliche Kapitalmaßnahmen bis hin zu Umstrukturierungen und möglichen Liquidationsverfahren. Hier spielen auch Nachfolgeregelungen bei Familiengesellschaften eine bedeutende Rolle – ganz gleich, ob es sich dabei um eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft handelt.
Zum Bereich Wirtschaftsrecht zählt auch das immer wichtiger werdende Aktienrecht. Rechtsanwalt Kleikamp begleitet Sie hier insbesondere bei der Gründung einer oder der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, bei Aktienübertragung und Kapitalerhöhung sowie bei der Vorbereitung einer Hauptversammlung. Auch bei Fragen im Zusammenhang mit der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft oder von im Inland tätigen Gesellschaften ausländischen Rechts steht Herr Kleikamp Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Gesellschaftsrecht
Herr Kleikamp berät in allen internen Rechtsfragen wie der Wahl und Ausgestaltung der Rechtsform, unter welcher der Mandant sein Unternehmen zu betreiben beabsichtigt (AG, GmbH, OHG, KG, GbR), sowie bei Haftungsfragen sowohl auf der Ebene der Gesellschafter als auch der jeweiligen Geschäftsführung. Er prüft oder gestaltet einen individuell zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag oder berät Sie bezüglich der Gesellschaftsversammlung.
Mit seiner Beratung ermöglicht Rechtsanwalt Antonius Kleikamp die Anpassung an geänderte betriebswirtschaftliche, organisatorische, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen und nimmt am Prozess einer dynamischen Unternehmensentwicklung unterstützend teil.
Immobilienrecht
Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Kleikamp ist das Immobilienrecht. Hier beantwortet der Anwalt seinen Mandanten alle Fragen rund um die Themenbereiche Erwerb von Grundstücken, deren Veräußerung, Bebauung oder sonstige Nutzung. Er klärt sie über rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen rund um dieses Rechtsgebiet auf.Fachanwalt Steuerrecht
Antonius Kleikamp ist Fachanwalt für Steuerrecht.
Das deutsche Steuerrecht ist äußert komplex und von dem Gedanken getragen, den Interessen des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen, was im Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommen soll. Gleichwohl gibt es nur abstrakte generalisierende Regelungen, sodass es häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und damit Streitigkeiten kommt.
Rechtsanwalt Kleikamp ist als Fachanwalt für Steuerrecht in der Lage, Ihre Belange mit seinen fundierten steuerlichen Kenntnissen zu Ihrer Zufriedenheit zu bearbeiten. Er bietet Ihnen Beratung zu Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer an.
Umfassende Beratung und Vertretung erhalten Sie von Herrn Kleikamp außerdem bei Themen wie Rechtsbehelfsverfahren gegen Verwaltungsakte der Steuerverwaltung (Steuerbescheid), Einspruchsangelegenheiten gegenüber dem Finanzamt, einer Klage zum Finanzgericht, Revision und Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof, Betreuung und Vertretung in Außenprüfung und Betriebsprüfung, steuerliche Selbstanzeige oder bei der tatsächlichen Verständigung mit den Finanzbehörden.
Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll. Herr Kleikamp stellt für Sie Anträge auf Stundung/Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld oder beantragt die abweichende Feststellung der Steuer aus Billigkeitsgründen. Des Weiteren ist er Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Sorgfältige, manchmal auch sehr schnelle Entscheidungen sind gerade notwendig, wenn es darum geht, steuerliche Gestaltungen zu wählen, beispielsweise im Rahmen einer unternehmerischen Entscheidung, vorweggenommenen Erbfolge, einer Schenkung oder auch bei der Frage, ob von den Möglichkeiten der Steueramnestie Gebrauch gemacht werden soll oder ob stattdessen eine Selbstanzeige zu erstatten ist oder einer der möglichen anderen Wege in einem solchen Fall beschritten werden soll. Antonius Kleikamp kann hier aufgrund seiner umfangreichen Erfahrung und des Einsatzes der entsprechenden Fachliteratur schnell eine hervorragende Hilfe bieten.
Im Zusammenhang mit dem Steuerrecht berät Rechtsanwalt Kleikamp Sie ebenso im Steuerstrafrecht – häufig auch in schwierigen Steuerstrafsachen. Auch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer suchen bei ihm Rat und Hilfe, zum Teil sogar in eigenen Angelegenheiten. Denn eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung einer Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren angestoßen wurde. Ist noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so ist es das Hauptanliegen, ein mögliches Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren zu vermeiden.
Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, zum Beispiel bei einer Steuerschätzung. Eine frühzeitige und umfassende rechtliche Beratung ist hier empfehlenswert, um ein langwieriges Verfahren zu verhindern und die negativen Folgen auszuschließen oder zumindest einzugrenzen.
Durch seine langjährigen Erfahrungen konnte Herr Kleikamp oft eine sehr schnelle und für die Mandantschaft erfreuliche und günstige Verfahrensbeendigung erreichen. Hierbei kamen dem Juristen nicht nur seine fachlichen Kenntnisse im Steuerrecht zugute, sondern auch sein konsequentes und verbindliches Auftreten einerseits wie seine Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Regelung unter Beachtung der Rechte des Mandanten andererseits.