Fachbeitrag 21.11.2017

MBB Clean Energy AG: Gläubigerversammlung lässt Anleger hoffen


  • ca. 12,9 Mio. Euro Anleihegelder eingesammelt
  • Keine Neue Energie Projekte durchgeführt
  • Anleihegläubiger können sofort Geld vom Treuhänder fordern
  • Gläubigerausschuss gewählt – Hartmut Göddecke ist Mitglied

Die Gläubiger der MBB Clean Energy AG erfuhren in der am 15. November 2017 beim Insolvenzgericht München durchgeführten Gläubigerversammlung, was die Ursachen der Insolvenz der MBB Clean Energy AG (MBB CE) waren, welche Fehlentwicklungen es gab und wie die Aussichten der Gläubiger sein werden. Außerdem wurde ein fünfköpfiger Gläubigerausschuss gewählt.

Mehr als zwei Jahre nachdem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (6. Juli 2015) bei dem Amtsgericht München eingereicht worden war, wurde am 16. August 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet. Damit konnten die Gläubiger der MBB CE ihre Forderungen anmelden. Neben des Schadensersatzanspruches eines Vertragspartners der MBB CE, der mittlerweile selbst im Insolvenzverfahren gelandet ist, sind hauptsächlich Anleger der MBB CE-Anleihe die Leidtragenden.

Lange Prüfphase und vorheriger Geschäftsverlauf

Die lange Prüfdauer, die der Insolvenzverwalter Breihaupt benötigte, war dann in der Aussprache auch Gegenstand heftiger Diskussionen, da in den meisten Fällen ein Prüfzeitraum von etwa drei Monaten ausreicht, damit eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, wie es im Insolvenzverfahren weitergehen soll. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters Breithaupt war die Ursache für den langen Zeitraum, um das Gutachten für das Gericht zu fertigen, bedingt durch den schleppenden Informationsfluss der früheren Verantwortlichen und eine unklare Dokumentenlage wegen bestehender Versicherungen.

Klarheit gewannen die Gläubiger über die Vermögenslage. Denn nicht – wie geplant – 800 Mio. Euro wurden von der Insolvenzschuldnerin MBB CE eingesammelt, sondern nur etwa 12,9 Mio. Euro. Ein Großteil dieses Geldes wurde für Berater ausgegeben. Der Anlass war, dass das Unternehmen selbst über zu wenig know how verfügte, um das Geschäft überhaupt führen zu können. Nach Meinung des Insolvenzverwalters bestehen Aussichten, ein Teil der Honorare für die Konsultationen zurück zu verlangen. So verlangten beispielsweise die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GKK Partners Treuhand GmbH ca. 750.000 Euro und die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ca. 580.000 Euro.

Liest man das Gutachten des Insolvenzverwalters Breithaupt, dann fällt auf, Gelder für Positionen ausgegeben waren, die eigentlich andere hätten finanzieren sollen. Hier gibt es Sonderungsbedarf.

 

Kurz & knapp: Geld vom Treuhänder fordern

 Im Normalfall müssen Gläubiger eines Insolvenzverfahrens bis zu dessen Abschluss warten, bevor sie eine Quote aus dem Erwirtschafteten erhalten. Nehmen MBB CE-Anleihegläubiger ihre Rechte gegenüber dem Treuhänder wahr, so erhalten sie einen Teil schon wesentlich früher.

 

Keine Investitionen durchgeführt – Versicherungen abgeschlossen

Fest steht jedenfalls, dass kein einziges Neue Energien Projekt von der MBB CE realisiert worden ist. Kein einziger Kaufvertrag ist durchgeführt worden. Vertragliche Vereinbarungen mit der Windreich GmbH, Stuttgart, um das Ziel Neue Energie Anlagen zu errichten, zum Ziel zu führen, blieben im Keim stecken. Statt Erträge aus der Zusammenarbeit zu generieren, resultieren hieraus im Ergebnis hohe Verluste, die zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind.

In hohem Maße wurden Versicherungen für die MBB CE abgeschlossen, aus denen. noch Leistungen in das Insolvenzverfahren erwartet werden.

Anleihegläubiger haben Chancen aus zwei Quellen Geld zu erhalten

Was diejenigen am meisten interessiert, die ihr Geld in die MBB CE – Anleihe investierten, ist die Antwort auf die Frage, wann es Geld zurück gibt und wieviel. Die Antwort ist zweigleisig. Denn zum einen können Anleger einen Teil ihres Geldes von dem eingeschalteten Treuhänder zurück verlangen. Dazu existiert bereits ein Urteil des Oberlandesgericht München (OLG München) (vlg. dazu auch MBB Clean Energy AG: Anleihegläubiger können schon jetzt Geld zurück erhalten).

Außerdem wird es wohl am Ende des Insolvenzverfahrens einen weiteren Teil geben, wenn die Ansprüche anerkannt werden und das eingenommene Geld zur Auszahlung zur Verfügung steht. Erfahrungsgemäß sollte man von einem mehrjährigen Zeitraum ausgehen, bis das alles seine Regelung gefunden hat.

Gläubigerausschuss gewählt – Anwalt Hartmut Göddecke ist Mitglied

Zur Kontrolle und Beratung in dem Insolvenzverfahren MBB CE hat sich die Mehrheit der Gläubiger dafür entschieden, dass ein fünfköpfiger Gläubigerausschuss gebildet wird. Als Vertreter der Anleihegläubiger und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. (SdK) ist Hartmut Göddecke gewählt worden. Angesichts des langwierigen Prüfverfahrens von über zwei Jahren – der Regelfall solcher Prüfphasen beträgt drei Monate – ist ein Gläubigerausschuss nach Ansicht aller Gläubiger notwendig.

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Für Anleihegläubiger, die ihren Verlust möglichst rasch minimieren wollen, ist es angesichts der Bestätigung durch das OLG München sinnvoll, den Anspruch gegen den Treuhänder zu realisieren. GÖDDECKE RECHSANWÄLTE helfen dabei.

 

 

Quelle: Amtsgericht München (Insolvenzgericht), Beschluss vom 16. August 2017, 1508 IN 1912/15 – eigener Bericht

20. November 2017 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

Tel.: 02241/1733-20; [email protected]

 

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