Fachbeitrag
08.03.2017
AG Schwetzingen spricht Autofahrer in Verfahren zu Poliscan Speed frei
Das AG Schwetzingen 5 OWi 516 Js 37042/16 hat am 27.01.17 den Betroffenen in einem Verfahren des mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes Vitronic Poliscan Speed freigesprochen. Rechtsanwalt Bernd Goecke, Westhofen, als Verteidiger hatte das Messergebnis angezweifelt, da die Geschwindigkeits-Messung gegen die Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verstößt.
Begründung:
Die Messung verstößt gegen die Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), da Rohdaten außerhalb der als Messbereich zugelassenen 50-20m zur Messung beigetragen haben, die bei 49,74 -19,38m lagen. Dies ist unzulässig.
Westhofen, 27.01.17
Autor: Bernd Goecke, Westhofen