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Fachbeitrag 08.03.2017

Autofahrer in Verfahren zu Poliscan Speed freigesprochen


AG Schwetzingen spricht Autofahrer in Verfahren zu Poliscan Speed frei

Das AG Schwetzingen 5 OWi 516 Js 37042/16 hat am 27.01.17  den Betroffenen in einem  Verfahren des mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes Vitronic Poliscan Speed freigesprochen. Rechtsanwalt Bernd Goecke, Westhofen, als Verteidiger hatte das Messergebnis angezweifelt,  da die Geschwindigkeits-Messung gegen die Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verstößt.

Begründung:

Die Messung verstößt gegen die Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), da Rohdaten außerhalb der als Messbereich zugelassenen 50-20m zur Messung beigetragen  haben, die bei 49,74 -19,38m lagen. Dies ist unzulässig.

Westhofen, 27.01.17

Autor: Bernd Goecke, Westhofen