Das Insolvenzrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit der Abwicklung überschuldeter oder zahlungsunfähiger Personen oder Unternehmen befasst. Ziel des Insolvenzrechts ist die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger und die Restschuldbefreiung des Schuldners. Das Insolvenzrecht regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Rechte und Pflichten der Beteiligten, die verschiedenen Arten von Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung.
Wie wird ein Insolvenzverfahren eröffnet?
Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der Schuldner oder ein Gläubiger einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Der Antrag muss die Gründe für die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit darlegen und eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden des Schuldners enthalten.
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Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens vorliegen und bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und sichert. Wenn das Gericht das Verfahren eröffnet, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden, und es wird ein endgültiger Insolvenzverwalter bestellt.
Welche Insolvenzverfahren gibt es im Insolvenzrecht?
Es gibt verschiedene Arten von Insolvenzverfahren, je nachdem, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt und ob der Schuldner eine Sanierung oder eine Liquidation anstrebt. Die wichtigsten Insolvenzverfahren sind
- Das Regelinsolvenzverfahren: Dieses Verfahren gilt für juristische Personen wie GmbH oder AG sowie für natürliche Personen, die selbständig tätig sind oder waren. Ziel des Verfahrens ist es, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen. Der Schuldner kann unter bestimmten Voraussetzungen die Restschuldbefreiung beantragen, die nach sechs Jahren erteilt wird.
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren: Dieses Verfahren richtet sich an natürliche Personen, die nicht selbstständig sind oder waren. Ziel des Verfahrens ist die Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner sein pfändbares Einkommen und Vermögen an den Insolvenzverwalter abtritt. Der Schuldner muss zunächst versuchen, sich mit seinen Gläubigern auf einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu einigen. Gelingt dies nicht, kann er die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Nach drei bis sechs Jahren wird ihm die Restschuldbefreiung erteilt.
- Das Eigenverwaltungsverfahren: Dieses Verfahren gilt für juristische Personen wie GmbHs oder AGs sowie für natürliche Personen, die selbständig tätig sind oder waren. Ziel dieses Verfahrens ist es, dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, seine wirtschaftliche Lage durch Eigenverwaltung und die Erstellung eines Insolvenzplans zu sanieren. Der Schuldner muss glaubhaft machen, dass er in der Lage ist, sein Unternehmen fortzuführen und seine Schulden abzubauen. Das Gericht bestellt einen Sachwalter, der die Eigenverwaltung überwacht und die Interessen der Gläubiger wahrt.
Wie wird das Insolvenzrecht angewendet? Drei Beispiele.
- Beispiel 1: Ein Bauunternehmer hat mehrere Aufträge angenommen, kann diese aber nicht mehr ausführen, weil er das Material nicht mehr bezahlen kann. Er stellt beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens. Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Vermögen des Unternehmers verwertet und die Gläubiger befriedigt. Der Unternehmer kann die Restschuldbefreiung beantragen, wenn er die ihm obliegenden Auskünfte erteilt und keine Versagungsgründe vorliegen.
- Beispiel 2: Eine Arbeitnehmerin hat mehrere Kredite aufgenommen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Sie kann die Raten nicht mehr zahlen, weil sie arbeitslos geworden ist. Sie wendet sich an eine Schuldnerberatungsstelle, die ihr hilft, einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen. Die Gläubiger stimmen dem Plan jedoch nicht zu. Die Arbeitnehmerin stellt beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Treuhänder, der das pfändbare Einkommen und Vermögen der Arbeitnehmerin an die Gläubiger verteilt. Die Arbeitnehmerin erhält nach drei Jahren Restschuldbefreiung, wenn sie ihren Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
- Beispiel 3: Eine GmbH betreibt eine Online-Plattform für den Verkauf gebrauchter Bücher. Sie gerät in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie mit der Konkurrenz nicht mithalten kann. Sie möchte aber ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln und neue Kunden gewinnen. Sie stellt beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens.
Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Sachwalter, der die Eigenverwaltung überwacht und die Interessen der Gläubiger wahrt. Die GmbH erstellt einen Insolvenzplan, in dem sie vorschlägt, wie sie ihre Schulden abbauen und ihre Erträge steigern will. Die Gläubiger stimmen dem Plan zu. Die GmbH führt ihre Geschäfte fort und zahlt ihre Schulden gemäß dem Plan zurück.
Welche Details sind nützlich?
Einige nützliche Details, die man über das Insolvenzrecht wissen sollte, sind folgende
- Die Kosten eines Insolvenzverfahrens werden in der Regel aus der Insolvenzmasse, also dem Vermögen des Schuldners, bezahlt. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten zu decken, kann der Schuldner oder der Gläubiger einen Antrag auf Stundung der Kosten stellen.
- Die Anmeldung der Forderungen durch die Gläubiger erfolgt schriftlich beim Insolvenzverwalter oder Treuhänder. Die Forderungen sind zu begründen und nachzuweisen. Der Insolvenzverwalter oder Treuhänder prüft die Forderungen und stellt eine Tabelle auf, in der er die Forderungen anerkennt oder bestreitet.
- Die Restschuldbefreiung befreit den Schuldner von allen restlichen Schulden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Die Restschuldbefreiung kann jedoch versagt werden, wenn der Schuldner bestimmte Obliegenheiten verletzt oder unrichtige Angaben macht.
- Der Insolvenzplan ist ein Vertrag zwischen dem Schuldner und den Gläubigern, der regelt, wie die Schulden getilgt werden sollen. Der Insolvenzplan muss vom Gericht bestätigt und von den Gläubigern angenommen werden. Der Insolvenzplan kann auch eine Restschuldbefreiung vorsehen.
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