Fachbeitrag 18.02.2014

Restschuldbefreiung


Mit Aktenzeichen 12 IK 592/07 hat das Amtsgericht Insolvenzgericht Heilbronn erneut einem Schuldner die Restschuldbefreiung gewährt. Der Schuldner wandte sich im Jahre 2007 an Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Kramp aus Heilbronn. Er suchte Hilfe, weil er überschuldet war. Nach Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches hatte er einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht – Insolvenzgericht – Heilbronn eingereicht, verbunden mit dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Diese wurde nun mit Beschluss vom 01.10.2013 erteilt. Seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner auch Ruhe von seinen Gläubigern und vor Gerichtsvollziehern. Aufgrund der Erteilung seiner Restschuldbefreiung sind seine Gläubiger dauerhaft gehindert, die alten Ansprüche durchzusetzen.

Dr. Kramp

Rechtsanwalt

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