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Ratgeber 14.07.2023 Christian Schebitz

Streik, Rechte und Pflichten

Was Sie als Arbeitnehmer zum Streik wissen müssen

Ein Streik ist eine kollektive Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern, um bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne oder andere Forderungen durchzusetzen. Doch wie ist die rechtliche Situation? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Arbeitnehmer, wenn Sie sich daran beteiligen oder nicht? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie zum Thema wissen müssen.

 

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Warum dürfen Arbeitnehmer streiken?

Das Streikrecht ist ein Grundrecht, das in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert ist. Es gehört zum so genannten Koalitionsrecht, das die Freiheit garantiert, sich in Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden zu organisieren. Das Streikrecht dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen. Dabei muss es sich um tarifliche Forderungen handeln, die die Arbeitsbedingungen, die Entlohnung oder die Arbeitszeit betreffen. Politische oder soziale Ziele sind keine zulässigen Streikziele.

 

Wie läuft ein Streik ab?

Ein Streik muss von einer Gewerkschaft organisiert und beschlossen werden. Die Gewerkschaft muss die Arbeitgeberseite vorher darüber informieren und eine Frist setzen, um eine Einigung zu ermöglichen. Die Gewerkschaft muss auch die betroffenen Arbeitnehmer über den Streik informieren und zur Teilnahme auffordern. Die Teilnahme ist freiwillig, aber nur Gewerkschaftsmitglieder haben Anspruch auf Streikgeld. Ein Streik muss verhältnismäßig sein, d.h. er darf nicht länger dauern oder mehr Schaden anrichten, als zur Erreichung des Streikziels notwendig ist.

Was ist eine Urabstimmung?

Eine Urabstimmung findet oft vor dem Aufruf einer Gewerkschaft zum Streik statt. Die Mitglieder einer Gewerkschaft können darüber abstimmen, ob sie ihre Forderungen mithilfe eines Arbeitskampfes durchsetzen wollen oder nicht. Außerdem verstärkt ein eindeutiges Ergebnis bei einer Urabstimmung die Verhandlungsposition der Gewerkschaft.

 

Welche Rechte haben Sie als streikender Arbeitnehmer?

Wenn Sie an einem rechtmäßigen Streik teilnehmen, haben Sie folgende Rechte:

  • Sie dürfen nicht entlassen werden, weil Sie gestreikt haben. Dies gilt auch für befristete oder gekündigte Arbeitsverhältnisse.
  • Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt oder belästigt werden. Das gilt auch für Ihren beruflichen Aufstieg oder Ihre Beurteilung.
  • Wenn Sie Mitglied Ihrer Gewerkschaft sind, haben Sie Anspruch auf Streikgeld. Die Höhe der Streikunterstützung ist in der Satzung der Gewerkschaft festgelegt.
  • Sie haben das Recht, nach Beendigung an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Nachteile wie eine Versetzung oder eine Änderung der Arbeitsbedingungen müssen Sie nicht hinnehmen.

Welche Pflichten haben Sie als streikender Arbeitnehmer?

Wenn Sie an einem rechtmäßigen Streik teilnehmen, haben Sie folgende Pflichten:

  • Sie dürfen während des Streiks weder arbeiten noch sich arbeitsbereit halten. Dies gilt auch für Telearbeit oder Heimarbeit.
  • Sie dürfen nicht gegen die Anweisungen oder Auflagen der Gewerkschaft verstoßen, die den Ablauf und die Organisation des Streiks regeln.
  • Sie dürfen keine Gewalt anwenden oder Sachbeschädigungen begehen. Dies gilt auch für das Blockieren von Betriebsgeländen oder Zufahrtswegen.
  • Sie dürfen andere Beschäftigte, die sich nicht beteiligen wollen, nicht behindern oder bedrohen.

Welche Rechte haben Sie, wenn Sie sich nicht am Streik beteiligen?

Wenn Sie nicht teilnehmen wollen, haben Sie folgende Rechte:

  • Sie dürfen nicht gezwungen werden teilzunehmen oder einer Gewerkschaft beizutreten.
  • Sie dürfen nicht diskriminiert oder angefeindet werden, weil Sie nicht teilnehmen. Dies gilt auch für Ihre berufliche Entwicklung oder Beurteilung.
  • Sie haben Anspruch auf Ihr reguläres Arbeitsentgelt, wenn Sie arbeiten wollen und können.
  • Sie haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt oder Sachbeschädigung durch Streikende.

Welche Pflichten haben Sie als nicht streikender Arbeitnehmer?

Ein Streikbrecher ist eine Person, die während eines Arbeitskampfes die Arbeit aufnimmt oder fortsetzt, obwohl sie einer streikenden Gewerkschaft angehört oder von ihr unterstützt wird. Streikbrecher werden häufig als illoyal oder unsozial angesehen, da sie die Solidarität und die Verhandlungsposition der Streikenden untergraben. Streikbrecher müssen auch mit rechtlichen Konsequenzen oder Sanktionen seitens ihrer Gewerkschaft oder ihres Arbeitgebers rechnen.

Wenn Sie sich nicht an einem rechtmäßigen Streik beteiligen wollen, haben Sie folgende Pflichten:

  • Sie dürfen die Arbeit der Streikenden nicht übernehmen oder ersetzen. Dies gilt auch für Leiharbeit oder Werkverträge.
  • Sie dürfen sich nicht als Streikbrecher betätigen oder sich von Ihrem Arbeitgeber dazu auffordern lassen.
  • Sie dürfen die Solidarität der Streikenden nicht untergraben oder ihnen Schaden zufügen.
  • Sie dürfen nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen oder den Tarifvertrag unterlaufen.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient nur der allgemeinen Information und kann eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben, wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

 


Streik im juristischen Sinne

Im juristischen Sinne stellt eine solche Arbeitsverweigerung eine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. In normalen Fällen kann dies zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen, jedoch nicht im Falle eines Streikes. Die Streikfreiheit ist in Deutschland durch die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz besonders geschützt.

Bedingungen für die Rechtmäßigkeit eines Streikes

Es müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt werden, sodass der Streik als rechtmäßig angesehen werden kann. Zunächst muss er von einer Gewerkschaft organisiert und getragen werden. Die Streikenden müssen ein rechtlich zulässiges, im Rahmen eines Tarifvertrags regelbares Ziel verfolgen. Außerdem darf er erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Friedenspflicht begonnen werden. Das bedeutet in der Regel, dass man nicht streiken darf, solange noch ein gültiger Tarifvertrag existiert. Er muss das letzte Mittel im Arbeitskampf und darüber hinaus „verhältnismäßig“ sein. Diese Phrase wird von verschiedenen Juristen unterschiedlich beurteilt, weshalb es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die „Verhältnismäßigkeit“ eines Streiks kommt.

Mittel der Arbeitgeberseite

Die Arbeitgeberseite jedoch ist nicht vollständig machtlos und verfügt ebenfalls über gewisse Druckmittel. Sie können den Arbeitnehmern den Geldhahn zudrehen. Man spricht hier auch von „Aussperrung“. Der Arbeitgeber, bzw. der Arbeitgeberverband ist während des Streikes nicht dazu verpflichtet, den streikenden Arbeitnehmern Lohn zu zahlen. Darüber hinaus kann er auch grundsätzlich arbeitswillige Arbeitnehmer „aussperren“, also die Entgegennahme deren Arbeitsleistung verweigern. So sind mehr Arbeitnehmer direkt davon betroffen und die Gewerkschaft muss mehr Geld für Streikunterstützung aufbringen.

Folgen für Streikende

Die Streikenden, aber auch die „Ausgesperrten“, verlieren während ihres Arbeitskampfes das Anrecht auf Lohnzahlungen durch den Arbeitgeber. In der Regel kommt die Gewerkschaft hierfür zum großen Teil durch Ersatzzahlungen auf, aber auch deren finanzielle Reserven sind begrenzt. Auf arbeitsrechtliche Sanktionen seitens des Arbeitgebers muss der Streikende sich nicht einstellen, es sei denn, er wurde von einem Gericht als nicht rechtmäßig klassifiziert.

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