Bahnstreiks – Alle Jahre wieder. Die Deutsche Bahn hat neue Streiks angekündigt aber welche Rechte stehen Ihnen dann zu? Wie können Sie Ihre Rechte geltend machen, wenn Ihr Zug ausfällt oder verspätet ist? Welche Alternativen haben Sie, um Ihr Ziel zu erreichen? Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Reise stornieren oder umbuchen wollen? Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie wissen sollten.
Was ist ein Bahnstreik und warum kommt es dazu?
Ein Bahnstreik ist eine Form des Arbeitskampfes, bei der die Beschäftigten der Bahn ihre Arbeit ganz oder teilweise niederlegen, um ihre Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Die Gründe für einen Bahnstreik können vielfältig sein, zum Beispiel Lohnforderungen, Arbeitsbedingungen, Tarifverträge oder Personalabbau. Ein Bahnstreik kann sowohl von der Gewerkschaft als auch von den Arbeitnehmern selbst organisiert werden. Ein Bahnstreik kann je nach Umfang und Dauer unterschiedliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr haben, von einzelnen Zugausfällen bis hin zu einem kompletten Stillstand.
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Bahnstreik 2023: Alle Jahre wieder – Welche Rechte stehen Ihnen bei Streik zu? erhalten
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Welche Ansprüche habe ich bei einem Bahnstreik?
Wenn Ihr Zug aufgrund eines Bahnstreiks ausfällt oder sich um mehr als 60 Minuten verspätet, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung nach der europäischen Fahrgastrechteverordnung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Preis Ihrer Fahrkarte und der Dauer der Verspätung. Sie beträgt:
– 25 Prozent des Fahrpreises bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten
– 50 Prozent des Fahrpreises bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr
Die Entschädigung können Sie entweder in Form eines Gutscheins oder einer Barauszahlung erhalten. Sie müssen dafür einen Antrag bei der Bahn stellen, den Sie online, per Post oder in einem Reisezentrum einreichen können. Sie müssen dabei Ihre Fahrkarte und einen Nachweis über die Verspätung vorlegen. Die Bahn muss Ihnen innerhalb eines Monats antworten.
Neben der Entschädigung haben Sie auch das Recht, von Ihrer Reise zurückzutreten oder sie fortzusetzen. Wenn Ihr Zug ausfällt oder sich um mehr als 60 Minuten verspätet, können Sie:
– die Fahrt abbrechen und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
– die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen oder eine andere Strecke wählen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen
– eine alternative Beförderungsmöglichkeit nutzen, wenn die Bahn diese anbietet
Sie müssen dabei beachten, dass Sie Ihre Fahrkarte vor der Abfahrt entwerten lassen müssen, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Außerdem müssen Sie sich bei einer Umbuchung an die gleiche Zugkategorie halten, es sei denn, die Bahn erlaubt Ihnen ausnahmsweise eine höhere.
Welche Alternativen habe ich bei einem Bahnstreik?
Wenn Ihr Zug aufgrund eines Bahnstreiks ausfällt oder sich stark verspätet, können Sie versuchen, eine alternative Beförderungsmöglichkeit zu finden. Dabei haben Sie verschiedene Optionen:
– Bus: Viele Fernbusanbieter bieten Verbindungen zwischen deutschen Städten an, die oft günstiger sind als die Bahn. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass die Busse bei einem Bahnstreik schnell ausgebucht sind und dass die Fahrzeiten länger sind als mit dem Zug.
– Mitfahrgelegenheit: Eine weitere Möglichkeit ist es, eine Mitfahrgelegenheit zu suchen oder anzubieten. Es gibt verschiedene Plattformen im Internet, die Fahrer und Mitfahrer vermitteln. Dabei sollten Sie jedoch auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit achten und sich im Voraus über die Kosten und Bedingungen einigen.
– Mietwagen: Wenn Sie lieber selbst fahren wollen, können Sie auch einen Mietwagen buchen. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass die Mietwagenpreise bei einem Bahnstreik steigen können und dass Sie möglicherweise zusätzliche Gebühren zahlen müssen, wenn Sie den Wagen an einem anderen Ort abgeben wollen.
– Flugzeug: Eine weitere Option ist es, mit dem Flugzeug zu reisen. Allerdings müssen Sie dabei bedenken, dass die Flugpreise bei einem Bahnstreik ebenfalls ansteigen können und dass Sie zusätzliche Zeit für den Transfer zum und vom Flughafen einplanen müssen.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Reise stornieren oder umbuchen will?
Wenn Sie eine Reise gebucht haben, die von einem Bahnstreik betroffen ist, können Sie diese unter Umständen stornieren oder umbuchen. Dabei kommt es darauf an, ob Sie eine Pauschalreise oder eine individuelle Reise gebucht haben.
– Pauschalreise: Eine Pauschalreise liegt vor, wenn Sie mindestens zwei Reiseleistungen, wie zum Beispiel Bahnfahrt und Hotel, aus einer Hand gebucht haben. In diesem Fall haben Sie einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter, der Ihnen die Reise als Ganzes schuldet.
Wenn der Bahnstreik dazu führt, dass Ihre Reise erheblich beeinträchtigt wird, können Sie von dem Vertrag zurücktreten und sich den Reisepreis erstatten lassen. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn zum Beispiel die An- oder Abreise um mehr als vier Stunden verzögert wird oder wenn Sie einen wesentlichen Teil Ihrer Reise nicht wahrnehmen können. Sie müssen dem Reiseveranstalter jedoch eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, bevor Sie zurücktreten können. Außerdem müssen Sie eventuell eine Entschädigung für die bereits erbrachten Leistungen zahlen.
– Individuelle Reise: Eine individuelle Reise liegt vor, wenn Sie die einzelnen Reiseleistungen, wie zum Beispiel Bahnfahrt und Hotel, selbstständig gebucht haben. In diesem Fall haben Sie jeweils einen Vertrag mit dem jeweiligen Leistungserbringer, wie zum Beispiel der Bahn oder dem Hotel. Wenn der Bahnstreik dazu führt, dass Ihre Reise beeinträchtigt wird, können Sie nur von dem Vertrag zurücktreten, der von dem Bahnstreik betroffen ist.
Das heißt, Sie können sich nur den Fahrpreis erstatten lassen, nicht aber den Hotelpreis. Umgekehrt können Sie auch nur den Hotelpreis erstatten lassen, wenn das Hotel von dem Bahnstreik betroffen ist. Wenn Sie eine individuelle Reise gebucht haben, empfiehlt es sich daher, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die auch bei einem Bahnstreik greift.