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Rechtsnews 16.11.2023 Alex

Bahnstreik 2023: Alle Jahre wieder – Welche Rechte stehen Ihnen bei Streik zu?

Bahnstreiks – Alle Jahre wieder. Die Deutsche Bahn hat neue Streiks angekündigt aber welche Rechte stehen Ihnen dann zu? Wie können Sie Ihre Rechte geltend machen, wenn Ihr Zug ausfällt oder verspätet ist? Welche Alternativen haben Sie, um Ihr Ziel zu erreichen? Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Reise stornieren oder umbuchen wollen? Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie wissen sollten.

Was ist ein Bahnstreik und warum kommt es dazu?

Ein Bahnstreik ist eine Form des Arbeitskampfes, bei der die Beschäftigten der Bahn ihre Arbeit ganz oder teilweise niederlegen, um ihre Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Die Gründe für einen Bahnstreik können vielfältig sein, zum Beispiel Lohnforderungen, Arbeitsbedingungen, Tarifverträge oder Personalabbau. Ein Bahnstreik kann sowohl von der Gewerkschaft als auch von den Arbeitnehmern selbst organisiert werden. Ein Bahnstreik kann je nach Umfang und Dauer unterschiedliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr haben, von einzelnen Zugausfällen bis hin zu einem kompletten Stillstand.

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Wie wirkt sich ein Streik auf den Bahnverkehr aus?

Ein Streik im Bahnverkehr kann zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Je nachdem, wie viele Mitarbeiter sich am Streik beteiligen, kann es zu Zugausfällen, Verspätungen oder Umleitungen kommen. Die Deutsche Bahn versucht in der Regel, einen Notfahrplan aufrechtzuerhalten, der aber nur einen Teil des regulären Angebots abdeckt. Außerdem kann es zu Überfüllungen und Unannehmlichkeiten für die Reisenden kommen.

Welche Ansprüche habe ich bei einem Bahnstreik?

Welche Rechte haben Sie als Bahnreisender bei einem Streik?
Wenn Sie von einem Streik betroffen sind, haben Sie verschiedene Rechte, die sich aus dem Fahrgastrechtegesetz und den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn ergeben. Diese sind:

  • Erstattung oder Umtausch des Tickets: Wenn Ihr Zug ausfällt oder mehr als 60 Minuten verspätet ist, können Sie Ihr Ticket kostenlos erstatten oder umtauschen lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein Sparpreis-, Flexpreis- oder Zeitkartenticket haben. Sie können auch entscheiden, ob Sie Ihre Reise abbrechen oder fortsetzen wollen. Wenn Sie Ihre Reise abbrechen, müssen Sie dies der Deutschen Bahn unverzüglich mitteilen und das Ticket innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wenn Sie Ihre Reise fortsetzen wollen, können Sie eine andere Verbindung nutzen, auch wenn diese teurer ist oder eine höhere Zugklasse hat. Allerdings müssen Sie mit Wartezeiten und Umwegen rechnen.
  • Entschädigung für Verspätung: Wenn Ihr Zug mehr als 60 Minuten verspätet ist und Sie Ihre Reise fortsetzen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25% des Fahrpreises für die einfache Fahrt. Wenn Ihr Zug mehr als 120 Minuten verspätet ist, erhöht sich die Entschädigung auf 50% des Fahrpreises für die einfache Fahrt. Die Entschädigung wird in Form eines Gutscheins oder einer Überweisung ausgezahlt. Sie müssen dafür das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und zusammen mit dem Ticket innerhalb eines Jahres bei der Deutschen Bahn einreichen.
  • Schadensersatz für Folgeschäden: Wenn Sie durch den Streik einen finanziellen Schaden erleiden, zum Beispiel weil Sie einen Flug verpassen, ein Hotel stornieren müssen oder einen Termin absagen müssen, können Sie unter Umständen Schadensersatz von der Deutschen Bahn verlangen. Allerdings müssen Sie dafür nachweisen, dass die Deutsche Bahn den Streik hätte vermeiden oder abwenden können und dass der Schaden nicht durch Ihr eigenes Verschulden oder höhere Gewalt entstanden ist. Dies kann in der Praxis sehr schwierig sein, da die Deutsche Bahn sich meist auf höhere Gewalt beruft und die Verantwortung für den Streik auf die Gewerkschaften schiebt.

Welche Alternativen habe ich bei einem Bahnstreik?

Wenn Ihr Zug aufgrund eines Bahnstreiks ausfällt oder sich stark verspätet, können Sie versuchen, eine alternative Beförderungsmöglichkeit zu finden. Dabei haben Sie verschiedene Optionen:

  • Bus: Viele Fernbusanbieter bieten Verbindungen zwischen deutschen Städten an, die oft günstiger sind als die Bahn. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass die Busse bei einem Bahnstreik schnell ausgebucht sind und dass die Fahrzeiten länger sind als mit dem Zug.
  • Mitfahrgelegenheit: Eine weitere Möglichkeit ist es, eine Mitfahrgelegenheit zu suchen oder anzubieten. Es gibt verschiedene Plattformen im Internet, die Fahrer und Mitfahrer vermitteln. Dabei sollten Sie jedoch auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit achten und sich im Voraus über die Kosten und Bedingungen einigen.
  • Mietwagen: Wenn Sie lieber selbst fahren wollen, können Sie auch einen Mietwagen buchen. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass die Mietwagenpreise bei einem Bahnstreik steigen können und dass Sie möglicherweise zusätzliche Gebühren zahlen müssen, wenn Sie den Wagen an einem anderen Ort abgeben wollen.
  • Flugzeug: Eine weitere Option ist es, mit dem Flugzeug zu reisen. Allerdings müssen Sie dabei bedenken, dass die Flugpreise bei einem Bahnstreik ebenfalls ansteigen können und dass Sie zusätzliche Zeit für den Transfer zum und vom Flughafen einplanen müssen.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Reise stornieren oder umbuchen will?

Wenn Sie eine Reise gebucht haben, die von einem Bahnstreik betroffen ist, können Sie diese unter Umständen stornieren oder umbuchen. Dabei kommt es darauf an, ob Sie eine Pauschalreise oder eine individuelle Reise gebucht haben.

  • Pauschalreise: Eine Pauschalreise liegt vor, wenn Sie mindestens zwei Reiseleistungen, wie zum Beispiel Bahnfahrt und Hotel, aus einer Hand gebucht haben. In diesem Fall haben Sie einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter, der Ihnen die Reise als Ganzes schuldet.

Wenn der Bahnstreik dazu führt, dass Ihre Reise erheblich beeinträchtigt wird, können Sie von dem Vertrag zurücktreten und sich den Reisepreis erstatten lassen. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn zum Beispiel die An- oder Abreise um mehr als vier Stunden verzögert wird oder wenn Sie einen wesentlichen Teil Ihrer Reise nicht wahrnehmen können. Sie müssen dem Reiseveranstalter jedoch eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, bevor Sie zurücktreten können. Außerdem müssen Sie eventuell eine Entschädigung für die bereits erbrachten Leistungen zahlen.

  • Individuelle Reise: Eine individuelle Reise liegt vor, wenn Sie die einzelnen Reiseleistungen, wie zum Beispiel Bahnfahrt und Hotel, selbstständig gebucht haben. In diesem Fall haben Sie jeweils einen Vertrag mit dem jeweiligen Leistungserbringer, wie zum Beispiel der Bahn oder dem Hotel. Wenn der Bahnstreik dazu führt, dass Ihre Reise beeinträchtigt wird, können Sie nur von dem Vertrag zurücktreten, der von dem Bahnstreik betroffen ist.

Das heißt, Sie können sich nur den Fahrpreis erstatten lassen, nicht aber den Hotelpreis. Umgekehrt können Sie auch nur den Hotelpreis erstatten lassen, wenn das Hotel von dem Bahnstreik betroffen ist. Wenn Sie eine individuelle Reise gebucht haben, empfiehlt es sich daher, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die auch bei einem Bahnstreik greift.

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