Was ist der Führerschein?
Wichtigste Rechtsgrundlagen für den Führerschein sind in Deutschland das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsgesetz enthält neben allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Straßenverkehr auch die Regeln für das Fahreignungsregister und das Fahrerlaubnisregister. Die Fahrerlaubnisverordnung enthält weitergehende Bestimmungen über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.
Verschiedene Führerscheinklassen
Europaweit gilt ein einheitliches System von Führerscheinklassen, die in Deutschland noch um einige nur hier geltende Führerscheinklassen ergänzt werden. Die wichtigsten Führerscheinklassen sind die Klasse B, die den Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen berechtigen, die Klasse C, die zum Führen von LKWs mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen berechtigt und die Klasse D, die es dem Führerscheininhaber erlaubt, Omnibusse im Straßenverkehr zu führen. Insbesondere zu diesen drei Führerscheinklassen existieren etliche Nebenklassen, die es erlauben, zusätzlich zu den bereits erlaubten Fahrzeugen noch Anhänger verschiedener Größenordnungen mitzuführen.
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Führerscheinprüfung
Um überhaupt einen Führerschein bekommen zu können, muss man die in Deutschland umgangssprachlich als Führerscheinprüfung bezeichnete Fahrerlaubnisprüfung bestehen. Diese besteht aus zwei Teilprüfungen, der theoretischen und der praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung ist als Multiple-Choice-Test gestaltet. Den verschiedenen Fragen sind dabei unterschiedlich viele Fehlerpunkte zugeordnet. Überschreitet der Prüfling eine bestimmte Zahl von Fehlerpunkten, so fällt er durch. Die praktische Prüfung darf erst abgelegt werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden ist. Außerdem kann sie frühestens dann absolviert werden, wenn der Prüfling nur noch einen Monat von dem notwendigen Mindestalter für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse entfernt ist. In der praktischen Fahrerlaubnisprüfung muss der Prüfling beweisen, dass er alltäglichen Situationen des Straßenverkehrs als Fahrzeugführer gewachsen ist. Je nach Fahrerlaubnisklasse wird zudem noch in verschiedenem Umfang technisches Basiswissen abgefragt. Die Länge der praktischen Fahrerlaubnisprüfung variiert ebenfalls je nach Fahrerlaubnisklasse. Bei Prüfungen für die Fahrerlaubnisklasse B beträgt die Dauer beispielsweise 45 Minuten, bei Prüfungen für die Klasse C sind es 75 Minuten.
Verlust des Führerscheins
Ein Führerschein kann bei Vorliegen bestimmter Umstände dem Führerscheininhaber wieder entzogen werden. Nach § 3 Straßenverkehrsgesetz kann dies beispielsweise geschehen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist – etwa weil er schwere Krankheiten hat oder altersbedingt körperlich stark abbaut. Auch wer zu viele Punkte im zentralen Fahreignungsregister angesammelt hat, muss mit dem Einzug des Führerscheins rechnen. Außerdem kann der Führerschein auch eingezogen werden, wenn jemand wegen einer Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt wurde. Dies betrifft insbesondere die Straftatbestände der Trunkenheit im Verkehr, der Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens von einem Unfallort.