Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 15.11.2023 Christian Schebitz

Was ist der Führerschein?

Der Führerschein erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Nach bestandener Fahrprüfung wird er ausgestellt und zeigt an, welche Fahrzeugklassen man fahren darf. Der Führerschein ist auch ein wichtiges Ausweisdokument.

Wie erwirbt man einen Führerschein?

Um einen Führerschein zu bekommen, soll man zuerst einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dort wird ein Ausbildungsvertrag ausgestellt, mit dem man sich bei einer Fahrschule anmelden kann. Dort erhält man theoretische und praktische Kenntnisse, die für das Fahren notwendig sind. Die Ausbildung umfasst mindestens 14 Stunden Theorieunterricht und 12 Stunden Praxisunterricht. Man muss außerdem einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren und einen Sehtest bestehen.

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Die Prüfung für den Führerschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In der Theorie kommen 30 Fragen dran, wovon 25 korrekt beantwortet werden müssen. Die praktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten und wird dabei von einem Prüfer begleitet, der das Fahren des Prüflings beurteilt. Wenn man beide Prüfungsteile mit Erfolg bestanden hat, wird der Führerschein ausgestellt.

Was darf man mit einem Führerschein?

Mit einem Führerschein darf man entsprechende Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren. Man muss sich dabei an die Verkehrsregeln halten und für Verkehrssicherheit sorgen. Zudem muss der Führerschein immer mitgeführt und bei Bedarf vorgezeigt werden.

Der Führerschein kann entzogen werden, wenn man als ungeeignet oder unzuverlässig für das Führen von Kraftfahrzeugen gilt. Das kann passieren, wenn man betrunken (Trunkenheitsfahrt) oder unter Drogeneinfluss fährt, zu viele Punkte in der Fahreignungsdatei hat oder eine ernste Verkehrsstraftat begeht. Um den Führerschein zurückzuerhalten, muss man nach einer solchen Situation eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Wie kann man den Führerschein erweitern oder umtauschen?

Wenn man den Führerschein erweitern möchte, um andere Fahrzeugklassen fahren zu dürfen, muss man eine zusätzliche Fahrerlaubnisprüfung ablegen. Dazu muss man erneut einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, eine Fahrschule besuchen und eine Theorie- und Praxisprüfung erfolgreich abschließen. Die Anforderungen für verschiedene Fahrzeugklassen variieren und sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Wer seinen Führerschein erneuern möchte, weil er abgelaufen ist oder nicht mehr dem aktuellen Standard entspricht, muss einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dort erhält man einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat, der alle bisherigen Fahrerlaubnisklassen beinhaltet. Der Umtausch ist bis zum 19. Januar 2033 verpflichtend.

Drei Beispiele was mit dem Führerschein passieren kann:

Ein Beispiel dafür ist Anna, die seit einem Jahr ihren Führerschein hat und mit dem Auto zur Schule fährt. Während der Fahrt wurde sie von einem Polizisten gestoppt, da sie zu schnell gefahren ist. Sie muss nun 80 Euro Bußgeld bezahlen und bekommt einen Punkt in ihrem Fahreignungsregister. Da sie noch in der Probezeit ist, wird diese um zwei Jahre verlängert und sie muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Beispiel 2: Ben besitzt seinen Führerschein seit zehn Jahren und fährt mit seinem Motorrad zur Arbeit. Auf dem Weg wurde er von einem Autofahrer geschnitten, der ihn übersehen hatte. Ben kann nicht mehr ausweichen und stürzt. Er verletzt sich schwer und sein Motorrad ist kaputt. Der Autofahrer hat den Unfall verursacht und muss für den Schaden bezahlen. Ben hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Beispiel 3: Clara hat ihren Führerschein seit fünf Jahren und fährt mit ihrem Wohnmobil in den Urlaub. Auf dem Weg wird sie von einem Zollbeamten angehalten, weil sie die Grenze zu einem anderen Land überschritten hat. Sie muss ihren Führerschein und Reisepass vorlegen. Der Zollbeamte bemerkt, dass ihr abgelaufener Führerschein getauscht werden müsste. Um weiterzufahren, muss sie eine Gebühr von 50 Euro bezahlen und einen gültigen Führerschein vorlegen.

Nützliche Infos zum Führerschein:

  • Die Kosten liegen je nach Fahrschule, Autoart und Bundesland zwischen 1000 und 2000 Euro.
  • Der Führerschein hat seit 2013 eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss dann erneuert werden.
  • Er enthält einen verschlüsselten QR-Code mit persönlichen Daten des Besitzers.
  • Man kann zusätzlich einen internationalen Führerschein beantragen, der in vielen Ländern anerkannt ist.

Hier sind konkrete Anweisungen für die Beantragung.

  • Wenn du einen Führerschein möchtest, erkundige dich bei der zuständigen Stelle deiner Stadt nach den Anforderungen, Ausgaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Suche nach Fahrschulen in deiner Umgebung und vergleiche Ortsangebote sowie Bewertungen.
  • Zur Vorbereitung auf die Fahrprüfung erlerne die Verkehrsregeln, trainiere das Fahren mit einem Lehrer oder einem weiteren Begleiter und übe online oder mit einer App Probetests.
  • Falls du deinen Führerschein verlierst oder er gestohlen wird, melde dies unverzüglich bei der Polizei und der Fahrerlaubnisbehörde und beantrage einen Ersatzführerschein.
  • Wenn du deinen Führerschein umtauschen oder erweitern möchtest, wende dich an die Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnorts und bringe deinen alten Führerschein, ein aktuelles Passfoto und gegebenenfalls weitere Unterlagen mit.

Gesetze zum Führerschein:

Rechtsgebiet für rechtsanwalt.com:

Das passende Rechtsgebiet für einen Anwalt zum Thema “Was ist der Führerschein?” auf rechtsanwalt.com ist Verkehrsrecht. Hier findet man Anwälte, die sich auf Themen wie Führerschein, Verkehrsunfälle, Bußgelder, Punkte und Fahrverbote spezialisiert haben.

Wichtigste Rechtsgrundlagen für den Führerschein sind in Deutschland das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsgesetz enthält neben allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Straßenverkehr auch die Regeln für das Fahreignungsregister und das Fahrerlaubnisregister. Die Fahrerlaubnisverordnung enthält weitergehende Bestimmungen über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.

Verschiedene Führerscheinklassen

Europaweit gilt ein einheitliches System von Führerscheinklassen, die in Deutschland noch um einige nur hier geltende Führerscheinklassen ergänzt werden.

Die wichtigsten Führerscheinklassen sind die Klasse B, die den Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen berechtigen, die Klasse C, die zum Führen von LKWs mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen berechtigt und die Klasse D, die es dem Führerscheininhaber erlaubt, Omnibusse im Straßenverkehr zu führen.

Insbesondere zu diesen drei Führerscheinklassen existieren etliche Nebenklassen, die es erlauben, zusätzlich zu den bereits erlaubten Fahrzeugen noch Anhänger verschiedener Größenordnungen mitzuführen.

Führerscheinprüfung

Um überhaupt einen Führerschein bekommen zu können, muss man die in Deutschland umgangssprachlich als Führerscheinprüfung bezeichnete Fahrerlaubnisprüfung bestehen. Diese besteht aus zwei Teilprüfungen, der theoretischen und der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.  Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung ist als Multiple-Choice-Test gestaltet. Den verschiedenen Fragen sind dabei unterschiedlich viele Fehlerpunkte zugeordnet. Überschreitet der Prüfling eine bestimmte Zahl von Fehlerpunkten, so fällt er durch.

Die praktische Prüfung darf erst abgelegt werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden ist. Außerdem kann sie frühestens dann absolviert werden, wenn der Prüfling nur noch einen Monat von dem notwendigen Mindestalter für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse entfernt ist. In der praktischen Fahrerlaubnisprüfung muss der Prüfling beweisen, dass er alltäglichen Situationen des Straßenverkehrs als Fahrzeugführer gewachsen ist.

Je nach Fahrerlaubnisklasse wird zudem noch in verschiedenem Umfang technisches Basiswissen abgefragt. Die Länge der praktischen Fahrerlaubnisprüfung variiert ebenfalls je nach Fahrerlaubnisklasse. Bei Prüfungen für die Fahrerlaubnisklasse B beträgt die Dauer beispielsweise 45 Minuten, bei Prüfungen für die Klasse C sind es 75 Minuten.

Verlust des Führerscheins

Ein Führerschein kann bei Vorliegen bestimmter Umstände dem Führerscheininhaber wieder entzogen werden. Nach § 3 Straßenverkehrsgesetz kann dies beispielsweise geschehen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist – etwa weil er schwere Krankheiten hat oder altersbedingt körperlich stark abbaut.

Auch wer zu viele Punkte im zentralen Fahreignungsregister angesammelt hat, muss mit dem Einzug des Führerscheins rechnen. Außerdem kann der Führerschein auch eingezogen werden, wenn jemand wegen einer Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt wurde. Dies betrifft insbesondere die Straftatbestände der Trunkenheit im Verkehr, der Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens von einem Unfallort.

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