In Deutschland gab es nie zu vor so viele Drogenopfer wie im Jahr 2022. Durch die neue Bundesregierung kommt ebenfalls Fahrt in das bisher doch eher kleinere „Tabu-Thema“ Drogenlegalisierung. Die Bundesregierung plant Cannabis zu legalisieren. Was aber, wenn im Straßenverkehr und gerade hinter dem Steuer ein Fahrer sitzt, der vor der Fahrt Drogen konsumiert hat. Ist es bedeutsam, ob man im berauschten Zustand am Straßenverkehr teilgenommen hat? Kann man dadurch seinen Führerschein verlieren? Diese Frage hatte das Verwaltungsgericht Trier zu entscheiden.
Drogen bei Unfallaufnahme festgestellt
Wie stellte sich der Sachverhalt im vorliegenden Fall dar? Im Fall wurde während einer Unfallaufnahme bei dem Fahrer der Konsum von THC und Kokain festgestellt. Die Fahrerlaubnisbehörde erkannte daraufhin dem in Deutschland wohnenden Mann das Recht ab, seinen ausländischen Führerschein in Deutschland zu nutzen. Gegen diese Entscheidung legte der Fahrer Widerspruch ein und beantragte daraufhin ein Eilverfahren. Den Widerspruch begründete er damit, dass es wohl zu einer unbeabsichtigten Aufnahme von Kokain gekommen sein müsse, da er das Glas sowie die Tabakblätter eines Bekannten mitbenutzte.
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Entziehung der Fahrerlaubnis
Wie entschied das Gericht daraufhin? Wurde festgestellt, das harte Drogen eingenommen wurden, ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen. Dabei ist ausreichend, wenn im Körper einmalig harte Drogen nachgewiesen werden können. Die Häufigkeit und Höhe des harten Drogenkonsums spielt keine Rolle. Weiterhin ist es auch unbeachtlich, wenn man am Straßenverkehr erstmals im berauschenden Zustand teilnimmt.
Konsumiert man Kokain, muss damit gerechnet werden, dass man erwischt wird. Somit riskiert man seinen Führerschein. Es reicht aus, harte Drogen nur ein einziges Mal zu nehmen und auch unabhängig davon, ob die Person selbst dann auch berauscht fährt.
Der Drogenkonsum muss also nicht im Zusammenhang mit dem Autofahren erfolgt sein.
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Quelle:
Urteil des Verwaltungsgerichts Trier, Az: 1 L 3223/21.TR
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