Rechtsnews 03.12.2015 Manuela Frank

Führerschein weg wegen Appetitzüglern

Ein positiver Drogentest bedeutet in aller Regel den Führerscheinentzug. Das musste auch ein Fahrerlaubnisinhaber am eigenen Leib spüren, nachdem seine Urinproben positiv auf Amphetamin ausgefallen waren.

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In einem kurzen zeitlichen Abstand musste der Mann zwei Proben abgeben, die positive Amphetaminwerte aufwiesen. Die Universität Freiburg erstellte daraufhin ein toxikologisches Gutachten, das die Aufnahme der Amphetamine durch den Fahrerlaubnisinhaber bestätigte. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen legte er Klage ein.

Appetitzügler nicht schuld an positiven Urinwerten

Vor Gericht versuchte der Mann mit unterschiedlichen, fadenscheinigen Erklärungen die positiven Proben zu rechtfertigen, ohne Erfolg. Als Grund nannte er unter anderem die Einnahme bestimmter Appetitzügler, Erkältungsmittel und anderer Medikamente. Diese enthielten amphetaminähnliche Wirkstoffe, so der Betroffene. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen allerdings, dass die in manchen Erkältungsmitteln enthaltene Ephedrine bzw. Pseudoephidrine zwar positive Werte erzeugen können, es sei jedoch keine artifizielle Amphetaminbildung möglich. Der Kläger nannte vor Gericht das Medikament Amphetaminil, welches er eingenommen hätte. Dies ist jedoch kein frei verkäuflicher Appetitzügler, sondern ein Psychopharmakon, welches schon seit längerer Zeit als Party- und Rauschdroge missbraucht werde, so das Gericht. Die Ausführungen des Klägers, er habe die Mittel arglos zum Abnehmen genommen, seien keineswegs glaubhaft.  

  • Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 27. November; AZ: 1 K 338/15.NW

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