Rechtsnews 25.02.2013 Manuela Frank

Ausweisung eines türkischstämmigen Drogendealers

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein türkischstämmiger Drogendealer aus der Bundesrepublik ausgewiesen werden darf, selbst wenn er gemäß der Vorschriften des Assoziationsrechts EU-Türkei unter erhöhtem Schutz steht. Als Voraussetzung dafür muss von einer konkreten Gefahr ausgegangen werden, dass eine solche Handlung nochmal durchgeführt wird. Eine derartige Gefahr ist nicht dadurch hinfällig, wenn die Strafe lediglich zur Bewährung ausgesetzt wird.

Drogendealer soll ausgewiesen werden

Im konkreten Fall geht es um einen klagenden 31-jährigen Türken, der zwar in Deutschland geboren und auch aufgewachsen ist, der allerdings die türkische Staatsangehörigkeit besitzt. Spätestens seit dem 2002 dealt er mit Drogen und wurde seit April des Jahres 2004 wegen eines Haftbefehls gesucht. Er wurde schließlich Mitte 2005 in Holland verhaftet und den deutschem Staat ausgeliefert. Der Kläger war Teil einer Bande und hatte mit großen Mengen Kokain, Marihuana und Ecstasy-Tabletten gedealt. Aus diesem Grund wurde er im November 2005 vom Landgericht zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Oktober des folgenden Jahres wurde die Ausweisung des Drogenhändlers aus Deutschland verfügt.

Klage des Drogenhändlers bleibt erfolglos

Dagegen legte der Drogendealer Klage ein, die allerdings erfolglos blieb. Das Bundesverwaltungsgericht hat als Begründung vorgetragen, dass der Drogendealer trotz des Assoziationsrecht EU-Türkei ausgewiesen werden kann, wenn das persönliche Verhalten des Angeklagten auf eine hohe Gefahr für das gesellschaftliche Interesse schließen lässt. Im zugrundeliegenden Fall kann nicht auf ein künftig straffreies Leben des Klägers geschlossen werden, da seine Drogenstraftaten zu schwer wiegen und seine Persönlichkeitsentwicklung keine Fortschritte gemacht hat. 

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht vom 13. Dezember 2012; AZ: 1 C 20.11

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€