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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Trunkenheitsfahrt

Trunkenheitsfahrt

Eine Trunkenheitsfahrt ist die Fahrt mit einem Fahrzeug eines unter Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehenden Fahrers. Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel sind nach deutschem Strafrecht (§ 316 StGB) strafbar. Strafbar ist dabei nicht nur das Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch das Fahren mit einem Fahrrad, einer Kutsche oder Ähnlichem.

Gemäß § 24a StVG handeln Kraftfahrzeugfahrer ab einem Promille-Wert von 0,5 ordnungswidrig. Für den Konsum von Drogen oder Medikamenten gibt es keine Grenzwerte, unter denen eine Fahrt erlaubt ist. Strafrechtliche Folgen beim Überschreiten der Blut- oder Atemalkoholkonzentration können sein:

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  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe

Eine Trunkenheitsfahrt gilt als gefährliche Handlung und als Gefährdung des Straßenverkehrs. Sie wird auch bei Fahrlässigkeit, also wenn der Fahrer nicht wusste, wie viel Alkohol er im Blut hat, bestraft und auch, wenn keine konkrete Gefährdung vorliegt. Des Weiteren kann es bei einer Verurteilung dazu kommen, dass eine Sperrfrist von sechs Monaten oder mehr verhängt wird, bevor die Fahrerlaubnis wieder ausgestellt wird. Als Auflage, um den Führerschein zurück zu bekommen, wird oftmals noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gefordert.

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