Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 17.10.2023 Christian Schebitz

Nichteheliches Kind: Was Sie wissen müssen

Ein nichteheliches Kind ist eines, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Bis 1998 wurden diese bei Unterhalts- und Erbansprüche noch wesentlich vom Gesetzgeber benachteiligt. Ebenso waren die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder erheblich eingeschränkt. Es existierte bis 1970 kein Auskunfts- und Umgangsrecht für die Väter. Das darauffolgende geschaffene Umgangsrecht konnte jedoch auch von der Mutter verweigert werden. Auch die Anerkennung der Vaterschaft kann sich unter Umständen als schwierig erweisen, da hierfür die Zustimmung der Mutter erforderlich ist. Außerdem muss die Vaterschaft darüber hinaus amtlich beurkundet werden. Dies kann beim Amtsgericht, bei einem Notar oder auf dem Jugend- bzw. Standesamt erfolgen.

Wenn ein Kind außerhalb einer Ehe geboren wird, spricht man von einem unehelichen Kind. Dies hat rechtliche Folgen für die Eltern und das Kind, die sich von denen eines ehelichen Kindes unterscheiden können. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was Sie als nichteheliche Eltern oder als nichteheliches Kind wissen müssen und wie Sie Ihre Rechte wahren können.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Nichteheliches Kind: Was Sie wissen müssen erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Wer ist der Vater eines nichtehelichen Kindes?

Der Vater eines unehelichen Kindes ist nicht automatisch der rechtliche Vater. Er muss die Vaterschaft anerkennen oder gerichtlich feststellen lassen. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen, zum Beispiel beim Standesamt, Jugendamt oder Notar. Die Mutter muss der Anerkennung zustimmen. Wird die Vaterschaft gerichtlich festgestellt, kann das Kind, die Mutter oder der mutmaßliche Vater einen Antrag beim Familiengericht stellen. Das Gericht kann dann einen Vaterschaftstest anordnen oder andere Beweismittel berücksichtigen.

Welche Rechte und Pflichten haben die Eltern für ein nichteheliches Kind?

Die Eltern eines nichtehelichen Kindes haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die Eltern eines ehelichen Kindes. Dazu gehören das Sorgerecht, das Umgangsrecht und die Unterhaltspflicht. Das Sorgerecht umfasst die Entscheidung über die persönlichen Angelegenheiten des Kindes wie Gesundheit, Erziehung oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht bedeutet, dass das Kind und der Elternteil, bei dem es nicht lebt, regelmäßigen Kontakt haben können. Die Unterhaltspflicht bedeutet, dass beide Elternteile für den Unterhalt des Kindes aufkommen müssen.

Wie ist das Sorgerecht für ein uneheliches Kind geregelt?

Das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind steht zunächst allein der Mutter zu. Die Eltern können aber gemeinsam das Sorgerecht beantragen oder eine Sorgeerklärung abgeben. Dies kann beim Jugendamt oder bei einem Notar geschehen. Können sich die Eltern über das Sorgerecht nicht einigen, kann der Vater beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des gemeinsamen oder alleinigen Sorgerechts stellen. Das Gericht entscheidet dann zum Wohl des Kindes.

Wie wird der Unterhalt für ein uneheliches Kind berechnet?

Der Unterhalt für ein nichteheliches Kind richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss mindestens den Mindestunterhalt zahlen, der je nach Alter des Kindes zwischen 393 Euro und 530 Euro monatlich liegt (Stand 2021). Der unterhaltspflichtige Elternteil kann auch Naturalunterhalt leisten, z.B. indem er das Kind betreut oder ihm Sachleistungen zur Verfügung stellt.

Welche Beispiele gibt es für die Anwendung der Gesetze über uneheliche Kinder?

Beispiel 1: Anna und Ben sind seit drei Jahren ein Paar, aber nicht verheiratet. Sie bekommen ein gemeinsames Kind, das sie Leon nennen. Ben erkennt die Vaterschaft an und beide geben eine Sorgeerklärung ab. Sie haben somit das gemeinsame Sorgerecht für Leon und müssen beide für seinen Unterhalt aufkommen.

Beispiel 2: Carla und David haben eine kurze Affäre, aus der ein Kind hervorgeht, das sie Emma nennen. David bestreitet die Vaterschaft und weigert sich, Unterhalt zu zahlen. Carla stellt beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft. Das Gericht ordnet einen DNA-Test an, der ergibt, dass David der Vater ist. Er muss nun die Vaterschaft anerkennen und Unterhalt für Emma zahlen.

Beispiel 3: Eva und Frank leben seit fünf Jahren getrennt, sind aber noch verheiratet. Sie haben einen gemeinsamen Sohn, den sie Gregor nennen. Eva hat einen neuen Partner und bekommt mit ihm ein Kind, das sie Hannah nennen. Frank ist also nicht der Vater von Hannah, obwohl er noch mit Eva verheiratet ist. Er muss keinen Unterhalt für Hannah zahlen, sondern nur für Gregor.

Wo finde ich die einschlägigen Gesetze?

Die wichtigsten Gesetze, die das Recht der nichtehelichen Kinder regeln, sind

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 1591 bis 1600d, die die Vaterschaft und die elterliche Sorge regeln.
  • Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), insbesondere die §§ 160 bis 184, die das Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft und das Sorgerecht regeln.
  • Die Düsseldorfer Tabelle, die die Leitlinien für den Kindesunterhalt enthält.

Welches Rechtsgebiet ist für nichteheliche Kinder relevant?

Das Rechtsgebiet, das sich mit den Fragen der nichtehelichen Kinder befasst, ist das Familienrecht. Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse von Personen regelt, die durch Ehe, Verwandtschaft oder Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Hier finden Sie Anwälte für Familienrecht.

Erst seit 1998 wurde die Unterscheidung im Gesetz zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern aufgehoben und damit die Rechte aller Kinder, ob ehelich oder nicht ehelich, gleichgestellt.

Kinder erben gleich, Väter erhalten gleiche Rechte

Durch die Änderung des Gesetzes, mit der der Begriff des „nichtehelichen Kindes“ verschwand, haben Kinder unverheirateter Eltern nun die gleichen Rechte wie ehelich geborene Kinder. So erben nichteheliche Kinder zu gleichen Teilen wie andere, eheliche Kinder des Erblassers. Auch besteht ein Pflichtteilsanspruch, sollten die nichtehelichen Kinder von der Mutter oder dem Vater durch Testament enterbt worden sein. Das Umgangsrecht des nichtehelichen Kindes ist ebenso das gleiche wie das des ehelich geborenen Kindes.

Genauso wie das Kind ein Umgangsrecht hat, hat auch der Kindsvater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind, unabhängig davon ob das Kind ehelich oder nichteheliche geboren ist.

Sorgerecht für nichteheliche Kinder

Nachdem es bis 2013 keine Möglichkeit für den Vater gab ein Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter für sein nichteheliches Kind zu bekommen, kann der Vater nun durch Antrag beim Familiengericht ein geteiltes oder gar ein alleiniges Sorgerecht erlangen. Liegen keine Gründe vor, welche laut Auffassung des Familiengerichts das Kindswohl gefährden könnten, wird es ein gemeinsames Sorgerecht bestimmen. Weiterhin können die Eltern jedoch auch ein gemeinsames Sorgerecht erklären. Außerdem entsteht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht, sollten Eltern nach der Geburt des Kindes heiraten. Liegt keine dieser drei Möglichkeiten vor, fällt das Sorgerecht gemäß § 1626a Abs. 3 BGB der Mutter zu.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Familienrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive