Ratgeber 26.08.2023 Christian Schebitz

Der Ehevertrag

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ehegatten, die regelt, wie ihr Vermögen, ihr Einkommen und ihre Schulden im Falle einer Trennung oder Scheidung aufgeteilt werden sollen. In einem Ehevertrag können auch andere Aspekte der Ehe geregelt werden, z. B. Unterhalt, Versorgungsausgleich oder das Sorgerecht für gemeinsame Kinder.

Warum sollte man einen Ehevertrag machen?

Er kann sinnvoll sein, wenn die finanziellen Verhältnisse der Ehegatten unterschiedlich sind, z.B. wenn einer der Ehegatten ein eigenes Unternehmen hat, eine hohe Erbschaft erwartet oder bereits vermögend ist. Er kann auch dazu beitragen, Streitigkeiten im Falle einer Scheidung zu vermeiden oder zu verringern, indem er klare Regeln für die Aufteilung des Vermögens festlegt.

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Wie wird ein Ehevertrag geschlossen?

Ein Ehevertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Das bedeutet, dass die Ehegatten den Vertrag von einem Notar aufsetzen lassen oder ihm einen selbst verfassten Vertrag vorlegen müssen. Der Notar prüft dann, ob der Vertrag den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ob die Ehegatten über die Folgen ihrer Vereinbarung aufgeklärt worden sind. Anschließend beurkundet der Notar den Vertrag durch seine Unterschrift und sein Siegel.

Er kann vor oder während der Eheschließung geschlossen werden. Wird der Vertrag vor der Eheschließung geschlossen, muss er innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden, um wirksam zu werden. Wird der Vertrag während der Ehe geschlossen, wird er sofort wirksam.

Was kann man alles in einem Ehevertrag regeln?

Ein Ehevertrag kann verschiedene Aspekte der Ehe regeln, sofern er nicht gegen die guten Sitten oder das Gesetz verstößt. Die häufigsten Regelungen sind

  • der Güterstand: Das ist die gesetzliche Regelung für das Vermögen der Ehegatten. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft, bei der jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen behält, aber im Falle einer Scheidung den Zugewinn (also die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen) mit dem anderen Ehegatten teilen muss. Durch den Vertrag kann aber auch ein anderer Güterstand vereinbart werden, z.B. die Gütertrennung (bei der jeder sein Vermögen behält und keinen Zugewinn ausgleichen muss) oder die Gütergemeinschaft (bei der das gesamte Vermögen gemeinsam ist und im Scheidungsfall geteilt wird).0
  • der Unterhalt: Die finanzielle Unterstützung, die ein Ehepartner dem anderen nach einer Trennung oder Scheidung zahlen muss. Der gesetzliche Unterhalt richtet sich nach der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. In einem Ehevertrag kann aber auch eine andere Form des Unterhalts vereinbart werden, z.B. ein Pauschalbetrag, eine zeitliche Begrenzung oder der Ausschluss des Unterhalts.
  • der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten. Der gesetzliche Versorgungsausgleich sieht vor, dass die Rentenansprüche hälftig geteilt werden. In dem Vertrag kann aber auch ein anderer Versorgungsausgleich vereinbart werden, z.B. eine Abfindung, eine Abänderung oder ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs.
  • das Sorgerecht: Das Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht, gemeinsame Kinder zu betreuen und zu erziehen. Das gesetzliche Sorgerecht sieht vor, dass beide Elternteile die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund für die Alleinsorge eines Elternteils vor. In einem Ehevertrag kann aber auch das Sorgerecht geregelt werden, z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht (d.h. wo die Kinder leben sollen), das Umgangsrecht (d.h. wie oft die Kinder den anderen Elternteil sehen sollen) oder das Erziehungsrecht (d.h. wie die Kinder erzogen werden sollen).

Für wen lohnt sich ein Ehevertrag?

Er kann sinnvoll sein, wenn Sie z.B. Unternehmer sind, wenn Sie unterschiedlich vermögend sind, wenn Sie kinderlos sind, wenn Sie verschiedene Nationalitäten haben und wenn Sie im fortgeschrittenen Alter heiraten. In einem Ehevertrag können Güterstand, Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich individuell geregelt werden. Er unterliegt jedoch dem geltenden Recht und muss notariell beurkundet werden. Wird ein Vertragspartner deutlich benachteiligt, kann der Vertrag ganz oder teilweise unwirksam sein¹. Wer gemeinsame Kinder hat, fährt mit dem geltenden Recht meist besser und gerechter.

(1) Ein Ehevertrag lohnt sich für fast jedes Paar – WELT.
(2) Wann sich ein Ehevertrag lohnt – das sind die Vor- und Nachteile – tz.de.
(3) Was kostet ein Ehevertrag und wann ist er sinnvoll? 

Welche Vor- und Nachteile hat ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag hat Vor- und Nachteile, die von der individuellen Situation der Ehepartner abhängen.

Was sind die Vorteile eines Ehevertrages?

  • Ein Ehevertrag kann die finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit der Ehepartner erhöhen, indem er ihnen ermöglicht, ihr Vermögen nach ihren Wünschen zu gestalten und zu schützen.
  • Ein Ehevertrag kann Streitigkeiten im Falle einer Trennung oder Scheidung vermeiden oder verringern, indem er klare und verbindliche Regeln für die Aufteilung des Vermögens festlegt.
  • Ein Ehevertrag kann die Ehe stärken, indem er es den Ehegatten ermöglicht, ihre Erwartungen und Ziele für die Ehe offen zu diskutieren und zu vereinbaren.

Was sind Nachteile eines Ehevertrags?

  • Ein Ehevertrag kann die Romantik und das Vertrauen in der Ehe beeinträchtigen, indem er den Eindruck erweckt, dass die Ehepartner eine Scheidung erwarten oder befürchten.
  • Ein Ehevertrag kann die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Ehe einschränken, indem er die Ehepartner an Regeln bindet, die sich im Laufe der Zeit als unangemessen oder ungerecht erweisen können.
  • Ein Ehevertrag kann rechtliche Risiken und Kosten mit sich bringen, wenn er nicht ordnungsgemäß aufgesetzt oder geprüft wurde oder wenn er von einem Gericht für ungültig oder sittenwidrig erklärt wird.

Kann man einen Ehevertrag nachträglich ändern?

Ja, ein Ehevertrag kann nachträglich geändert werden (nachträglicher Ehevertrag), wenn beide Ehegatten einverstanden sind. Der neue Inhalt muss einvernehmlich festgelegt und notariell beurkundet werden.

Wo kann man sich zu einem Ehevertrag beraten lassen?

Ein Ehevertrag ist eine wichtige und komplexe Entscheidung, die sowohl rechtliche als auch persönliche Konsequenzen hat. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss eines Ehevertrages von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Ehegatten analysieren, ihnen die Vor- und Nachteile eines Ehevertrages erläutern, ihnen bei der Gestaltung eines fairen und wirksamen Vertrages helfen und sie bei der notariellen Beurkundung begleiten.

Auf der Website www.rechtsanwalt.com finden Sie eine Auswahl an qualifizierten Fachanwälten für Familienrecht in Ihrer Nähe. Sie können auch weitere Informationen und Tipps zum Thema Ehevertrag lesen, wie zum Beispiel:

 

Die wichtigsten Gesetze zum Thema Ehevertrag sind:

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 1408-1418, die die Güterstände der Ehe regeln. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft, die einen Ausgleich des Vermögenszuwachses bei Scheidung vorsieht. Durch einen Ehevertrag kann ein anderer Güterstand vereinbart werden, z.B. die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft.
  • Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), insbesondere die §§ 224-231, die das Verfahren zur notariellen Beurkundung von Eheverträgen regeln. Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird.
  • Das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das die Regelungen zum Ausgleich der Altersversorgungsansprüche bei Scheidung enthält. Durch einen Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder modifiziert werden.

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