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Rechtsnews 01.02.2023 Alex

3 Fragen zum Ehevertrag

Im Familienrecht gibt es einige knifflige Angelegenheiten, die es aufzuklären gilt. Im Beitrag beschäftigen wir uns mit den drei wichtigsten Fragen zum Ehevertrag. Was kostet ein Ehevertrag und wann lohnt sich ein solcher? Welche Vor- und Nachteile gibt es? Die Antworten erfahren Sie hier!

Wie viel kostet ein Ehevertrag?

Es fallen bei einem Ehevertrag mindestens die Kosten für den Notar an, denn der Ehevertrag ist nur durch notarielle Beurkundung rechtskräftig. Dabei berechnen sich die Notarkosten aus dem Geschäftswert des Vertrages. Dabei werden mögliche Schulden bis maximal zur Hälfte des jeweiligen Aktivvermögens der Vertragspartei berücksichtigt. Es handelt sich somit um das sog. Reinvermögen.

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Seit dem 01.08.2013 gilt für die Berechnung der Notarkosten nicht mehr die Kostenordnung (KostO), sondern das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Das Gesetz legt fest, dass für die Beurkundung eines Vertrages eine zweifache Gebühr veranschlagt und eine Mindestgebühr von 120 Euro erhoben wird.

Wann lohnt sich ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag lohnt sich vor allem dann, wenn einer im Gegensatz zum anderen über ein großes Vermögen verfügt oder Unternehmer ist. In solchen Fällen kann verhindert werden, dass im Falle einer Scheidung der andere zu stark vom Geld oder vom Betriebsvermögen des anderen profitiert.

Dabei muss der Vertrag immer von einem Notar beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Ein Ehevertrag ist immer eine individuelle Angelegenheit, bei der Vordrucke oder ähnliches nicht existieren.

Sollte sich ein Paar für einen Ehevertrag entscheiden, sollten sich beide im Vorfeld von einem Fachanwalt im Familienrecht beraten lassen.

Es sind drei Aspekte beim Ehevertrag wichtig:

  • der Zugewinn
  • der Unterhalt
  • der Versorgungsausgleich

Welche Vor- und Nachteile hat ein Ehevertrag?

Vorteile eines Ehevertrags

Beim Ehevertrag ist der größte Vorteil, dass er, sofern der Vertrag keine unwirksamen Klauseln enthält, eine mögliche Scheidung kürzer und schmerzloser vonstatten gehen lässt. Der Ehevertrag regelt nämlich Bereiche, in denen es sonst zu viel zu Streit kommt.

In Deutschland lassen sich knapp 40% der Eheleute nach durchschnittlich 15 Jahren wieder scheiden. Es lohnt sich also allemal einen solchen aufzusetzen, auch wenn Sie jetzt noch frisch verliebt sind.

Ein Ehevertrag kann weiter verhindern, dass Besitztümer wie zum Beispiel Immobilien oder gar Firmen verkauft werden müssen, damit der Partner ausgezahlt werden kann. Es lassen sich auch Unterhaltsansprüche oder der Versorgungsausgleich einfacher regeln, solange die Regelungen nicht sittenwidrig sind.

Nachteile eines Ehevertrags

Zum einen bietet der Ehevertrag vor allem dann Nachteile, wenn einer der beiden Vertragspartner die Tragweite der Regelung bei Abschluss oft gar nicht erkannt hat und dadurch benachteiligt wird. Allzu oft sind die Klauseln nämlich umständlich formuliert. Es hilft hier, sich vor dem Unterzeichnen von einem Anwalt beraten zu lassen. Auch wenn sich die Gegebenheiten während der Ehe ändern und der Vertrag nicht angepasst wird, kann das von Nachteil sein.

Weiterhin ist nach Meinung von Rechtsanwälten das aktuell geltende Scheidungsrecht nicht mehr zeitgemäß. Das aktuelle Scheidungsrecht ist darauf ausgerichtet, dass zwei Partner aus derselben Schicht jung heiraten, der Mann arbeiten geht, die Frau die gemeinsamen Kinder großzieht und den Haushalt führt. Natürlich werden Partner, die für die Ehe auf vieles verzichtet haben, bei einer Scheidung davor geschützt, aufgrund der Ehe zu verarmen, vor allem wenn es Kinder gibt. Dies gilt aber auch für den anderen Partner.

Was generell gilt:

Sie können auch ohne einen Ehevertrag faire Scheidungsurteile erwarten. In solchen Fällen kann es eben länger dauern und möglicherweise mit mehr Streit verbunden sein als mit dem Ehevertrag.

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Quelle:

https://www.advocado.de/ratgeber/familienrecht/ehevertrag/ehevertrag-kosten.html#faq-ehevertrag-kosten

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verbraucher-wann-ein-ehevertrag-wirklich-lohnt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-171219-99-344675

https://www.elterngeld.de/ehevertrag/#gref

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