Die “Ehe für alle” ist ein bedeutender Meilenstein in der Geschichte der Gleichstellung von LGBT+-Personen in Deutschland. Sie ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, die gleichen rechtlichen Vorteile und Schutzmaßnahmen zu genießen, die heterosexuellen Paaren zustehen. In diesem Artikel wollen wir einen Überblick über die “Ehe für alle” im deutschen Recht geben und einige der häufigsten Fragen zu diesem Thema beantworten.
Was ist die “Ehe für alle”?
Die “Ehe für alle” ist ein Begriff, der verwendet wird, um die rechtliche Anerkennung der Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts zu bezeichnen. Vor der Einführung der “Ehe für alle” im Jahr 2017 konnten gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, die jedoch nicht die gleichen rechtlichen Vorteile wie die Ehe bot.
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Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der “Ehe für alle”?
Mit der Legalisierung der “Ehe für alle” haben gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Paare. Dazu gehören unter anderem:
- Das Recht auf Adoption: Gleichgeschlechtliche Ehepartner können nun gemeinsam Kinder adoptieren. Vor der “Ehe für alle” war nur die sogenannte Sukzessivadoption erlaubt, bei der ein Partner das leibliche oder adoptierte Kind des anderen Partners adoptieren konnte.
- Das Recht auf Ehegattensplitting: Dies ermöglicht es verheirateten Paaren, ihre Einkommenssteuer gemeinsam zu veranlagen, was in vielen Fällen zu einer geringeren Steuerlast führt.
- Pflichten im Falle einer Scheidung: Wie bei heterosexuellen Ehen können auch bei der “Ehe für alle” Unterhaltsansprüche entstehen und das gemeinsame Vermögen muss aufgeteilt werden.
Wie wird die “Ehe für alle” in der Praxis angewandt?
Um zu verstehen, wie die “Ehe für alle” in der Praxis funktioniert, betrachten wir drei hypothetische Beispiele:
1. **Adoption**: Anna und Maria sind verheiratet und möchten ein Kind adoptieren. Dank der “Ehe für alle” können sie nun als Ehepaar auftreten und gemeinsam ein Kind adoptieren.
2. **Steuererklärung**: Thomas und Robert sind verheiratet und möchten ihre Einkommenssteuererklärung abgeben. Sie können nun das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen und so ihre Steuerlast reduzieren.
3. **Scheidung**: Sarah und Laura haben sich entschieden, ihre Ehe zu beenden. Sie müssen nun, wie bei heterosexuellen Ehen auch, das gemeinsame Vermögen aufteilen und etwaige Unterhaltsansprüche klären.
Wo finde ich weitere Informationen zum Thema “Ehe für alle”?
Für weitere Informationen zur “Ehe für alle” empfehle ich folgende Gesetze und Bestimmungen:
– Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
– Einkommensteuergesetz (EStG)
– Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)