Ratgeber 29.01.2019 rechtsanwalt.com

Behindertentestament

Warum gibt es das Behindertentestament?

Mit einem Behindertentestament sichern Eltern ihr Vermögen ab und stellen sicher, dass ihr behindertes Kind nach deren Tod finanziell unabhängig von den Zuwendungen leben kann. In vielen Fällen wird das geerbte Vermögen, also die gesamte Erbschaft, von den Sozialhilfeträgern in Anspruch genommen. Das Behindertentestament ermöglicht es Erblassern, das Erbe bzw. den Nachlass vor solchen Eingriffen zu schützen.

Aufbau des Testaments

Damit ein Behindertentestament wirksam ist und nicht einfach von Sozialhilfeträgern (also dem Staat) angegriffen werden kann, sind bestimmte Dinge zu beachten um den Erbteil zu sichern. Einerseits müssen eine Vorerbschaft und eine Nacherbschaft festgelegt werden. Andererseits sollte man eine Dauertestamentsvollstreckung (des behinderten Angehörigen) auf Lebenszeit beantragen. Außerdem sollte ein gesetzlicher Betreuer für den Angehörigen vorgeschlagen werden.

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Kosten

Ein Testament zu errichten, ist eine aufwendige und komplizierte Angelegenheit. Es wird daher empfohlen, dies von einem Rechtsanwalt für Erbrecht oder Notar erledigen zu lassen. Die Kosten für die Testamentserstellung setzen sich normalerweise aus dem zu vererbenden Vermögenswert und (manchmal) aus dem entstandenen Arbeitsaufwand zusammen. Fragen Sie Ihren Anwalt oder Notar vor dem Antrag nach einem Kostenvoranschlag, um Überraschungen zu vermeiden!

Vorerbschaft und Nacherbschaft

Zunächst müssen Erben bestimmt werden. Dafür gilt es den Angehörigen mit Behinderung als nicht befreiten Vorerben zu bestimmen. Er muss dabei oberhalb des Pflichtteils liegen. Für die Zeit nach seinem Ableben muss mindestens ein Nacherbe feststehen. Der Vorerbe muss für beide Elternteile eingesetzt werden.

Dauertestamentsvollstreckung

Zusätzlich zur Vorerbschaft muss bis zum Tod des behinderten Angehörigen eine Dauertestamentsvollstreckung festgelegt werden. Eine dem Angehörigen nahestehende Person führt die letztwilligen Verfügungen der Eltern aus und sorgt dafür, dass nicht die Sozialhilfeträger, sondern der Angehörige die Erberträge nutzen kann.

Betreuung

Für das behinderte Kind kann eine Vormundschaft beantragt werden. Eltern können für einen behinderten Menschen einen gesetzlichen Betreuer vorschlagen. Dieser organisiert  auch die Pflege des Behinderten. Der Betreuer sollte – wenn möglich – nicht gleichzeitig der Testamentsvollstrecker sein.

Form des Testaments

Das Behindertentestament muss handschriftlich erstellt werden und darf nicht mit dem PC oder einer Schreibmaschine verfasst werden, sonst ist es ungültig! Es muss den Ort, das Datum und die Unterschrift des Verfügenden beinhalten. Beim gemeinschaftlichen Testament müssen beide Ehepartner den Ort, das Datum und eine Unterschrift hinzufügen, jedoch muss der Text nur von einem Partner erstellt werden. Eine notarielle Beglaubigung durch einen Notar ist möglich, aber nicht verpflichtend. Das Testament kann zu Hause, bei der Notarkammer oder beim Amtsgericht hinterlegt werden.

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