Ratgeber 13.11.2023 Christian R.

Was umfasst das Behindertentestament?

Das Behindertentestament ist eine besondere Form der letztwilligen Verfügung mit dem Ziel, die Erbfolge und den Nachlass so zu gestalten, dass ein behinderter Erbe nicht benachteiligt wird. Insbesondere soll verhindert werden, dass der behinderte Erbe seinen Anspruch auf Sozialleistungen verliert oder dass sein Nachlass von Dritten gepfändet wird.

Wie kann ein Behindertentestament errichtet werden?

Ein Behindertentestament kann nur von den Eltern oder Großeltern eines behinderten Kindes oder Enkelkindes errichtet werden. Sie müssen dabei die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Testament beachten, wie z.B. Testierfähigkeit, Schriftform und eigenhändige Unterschrift. Ein Behindertentestament kann auch als gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder Lebenspartnern errichtet werden.

Welches sind die wesentlichen Inhalte eines Behindertentestaments?

Ein Behindertentestament sollte folgende Punkte regeln:

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  • Die Erbeinsetzung des behinderten Kindes oder Enkels als Voll-, Teil- oder Schlusserbe.
  • Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die die Verwaltung des Nachlasses übernimmt und die Interessen des behinderten Erben gegenüber Dritten vertritt.
  • Die Einräumung eines Vorausvermächtnisses oder eines Nießbrauchsrechts am Nachlass zugunsten des behinderten Erben, um ihm eine lebenslange Versorgung zu sichern.
  • Die Beschränkung oder der Ausschluss der gesetzlichen Erben (z.B. Geschwister oder andere Verwandte) oder der Pflichtteilsberechtigten (z.B. Ehegatte oder Lebenspartner) des behinderten Erben zum Schutz des Nachlasses.
  • Bestimmung von Ersatzerben für den Fall, dass der behinderte Erbe vor oder nach dem Erblasser verstirbt.

Was sind die Vorteile eines Behindertentestaments?

Ein Behindertentestament hat folgende Vorteile

  • Es ermöglicht den Eltern oder Großeltern, ihren behinderten Nachkommen angemessen zu versorgen, ohne ihn von staatlicher Hilfe abhängig zu machen.
  • Es schützt das Erbe vor dem Zugriff von Sozialbehörden, Gläubigern oder anderen Personen, die Ansprüche gegen den behinderten Erben geltend machen könnten.
  • Es berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des behinderten Erben und vermittelt ihm ein Gefühl der Sicherheit und Wertschätzung.

Welche Nachteile hat das Behindertentestament?

Ein Behindertentestament hat auch Nachteile:

  • Es erfordert eine sorgfältige Planung und Gestaltung, um rechtliche Fehler und Unklarheiten zu vermeiden.
  • Es bindet den Erblasser an seine letztwillige Verfügung und lässt ihm wenig Spielraum für spätere Änderungen oder Anpassungen.
  • Es kann zu Konflikten mit anderen Familienmitgliedern führen, die sich benachteiligt oder übergangen fühlen.

Wie findet man einen geeigneten Anwalt für ein Behindertentestament?

Um ein wirksames und angemessenes Behindertentestament zu errichten, sollte man sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Dabei sollte man darauf achten, dass der Anwalt auf das Rechtsgebiet Erbrecht spezialisiert ist und sich mit den Besonderheiten des Behindertentestaments auskennt. Eine gute Möglichkeit, einen solchen Anwalt zu finden, ist die Suche auf rechtsanwalt.com. Dort kann man nach dem Rechtsgebiet „Erbrecht“ filtern und sich die Profile und Bewertungen der Anwältinnen und Anwälte ansehen. Hier finden Sie Anwälte für Erbrecht.

Mit einem Behindertentestament sichern Eltern ihr Vermögen ab und stellen sicher, dass ihr behindertes Kind nach deren Tod finanziell unabhängig von den Zuwendungen leben kann. In vielen Fällen wird das geerbte Vermögen, also die gesamte Erbschaft, von den Sozialhilfeträgern in Anspruch genommen. Das Behindertentestament ermöglicht es Erblassern, das Erbe bzw. den Nachlass vor solchen Eingriffen zu schützen.

Aufbau des Testaments

Damit ein Behindertentestament wirksam ist und nicht einfach von Sozialhilfeträgern (also dem Staat) angegriffen werden kann, sind bestimmte Dinge zu beachten um den Erbteil zu sichern. Einerseits müssen eine Vorerbschaft und eine Nacherbschaft festgelegt werden. Andererseits sollte man eine Dauertestamentsvollstreckung (des behinderten Angehörigen) auf Lebenszeit beantragen. Außerdem sollte ein gesetzlicher Betreuer für den Angehörigen vorgeschlagen werden.

Die Kosten

Ein Testament zu errichten, ist eine aufwendige und komplizierte Angelegenheit. Es wird daher empfohlen, dies von einem Rechtsanwalt für Erbrecht oder Notar erledigen zu lassen. Die Kosten für die Testamentserstellung setzen sich normalerweise aus dem zu vererbenden Vermögenswert und (manchmal) aus dem entstandenen Arbeitsaufwand zusammen. Fragen Sie Ihren Anwalt oder Notar vor dem Antrag nach einem Kostenvoranschlag, um Überraschungen zu vermeiden!

Vorerbschaft und Nacherbschaft

Zunächst müssen Erben bestimmt werden. Dafür gilt es den Angehörigen mit Behinderung als nicht befreiten Vorerben zu bestimmen. Er muss dabei oberhalb des Pflichtteils liegen. Für die Zeit nach seinem Ableben muss mindestens ein Nacherbe feststehen. Der Vorerbe muss für beide Elternteile eingesetzt werden.

Dauertestamentsvollstreckung

Zusätzlich zur Vorerbschaft muss bis zum Tod des behinderten Angehörigen eine Dauertestamentsvollstreckung festgelegt werden. Eine dem Angehörigen nahestehende Person führt die letztwilligen Verfügungen der Eltern aus und sorgt dafür, dass nicht die Sozialhilfeträger, sondern der Angehörige die Erberträge nutzen kann.

Betreuung

Für das behinderte Kind kann eine Vormundschaft beantragt werden. Eltern können für einen behinderten Menschen einen gesetzlichen Betreuer vorschlagen. Dieser organisiert  auch die Pflege des Behinderten. Der Betreuer sollte – wenn möglich – nicht gleichzeitig der Testamentsvollstrecker sein.

Form des Testaments

Das Behindertentestament muss handschriftlich erstellt werden und darf nicht mit dem PC oder einer Schreibmaschine verfasst werden, sonst ist es ungültig! Es muss den Ort, das Datum und die Unterschrift des Verfügenden beinhalten. Beim gemeinschaftlichen Testament müssen beide Ehepartner den Ort, das Datum und eine Unterschrift hinzufügen, jedoch muss der Text nur von einem Partner erstellt werden. Eine notarielle Beglaubigung durch einen Notar ist möglich, aber nicht verpflichtend. Das Testament kann zu Hause, bei der Notarkammer oder beim Amtsgericht hinterlegt werden.

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Alle Ratgeber zum Thema “Behindertentestament” bzw. “Erbfolge”

Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber „Vorweggenommene Erbfolge“ um das o.g. juristische Konstrukt besser zu verstehen.

Alle Informationen zum Thema “Erben” finden Sie in unserem Ratgeber Erbfall

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