Ratgeber 30.06.2023 rechtsanwalt.com

Die arbeitsrechtliche Kündigung

Die arbeitsrechtliche Kündigung

Die arbeitsrechtliche Kündigung ist ein Thema, das viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft oder betreffen könnte. Eine Kündigung bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber beendet wird. Aber wie kommt es zu einer Kündigung? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Und wie können Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren? Diese und weitere Fragen rund um das Thema arbeitsrechtliche Kündigung beantworten wir Ihnen in diesem Blogbeitrag.

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1. Was ist eine arbeitsrechtliche Kündigung?

Eine arbeitsrechtliche Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Das heißt, entweder Sie als Arbeitnehmer oder Ihr Arbeitgeber erklären, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt enden soll. Eine Kündigung muss nicht begründet werden, es sei denn, das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung.

Dies ist der Fall, wenn

  • Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht
  • Ihr Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.

Wie kann ich als Arbeitnehmer kündigen?

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst beenden wollen, spricht man von einer Arbeitnehmerkündigung. Eine Arbeitnehmerkündigung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen aussprechen, es sei denn, Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag sieht etwas anderes vor.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Wenn Sie kündigen, müssen Sie die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einhalten. Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten, § 622 Abs. 1 BGB.

3. Wie kann mein Arbeitgeber kündigen?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis beenden will, spricht man von einer Arbeitgeberkündigung. Der Arbeitgeber kann ordentlich oder außerordentlich kündigen.

Eine ordentliche Kündigung ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und können zwischen vier Wochen und sieben Monaten betragen, § 622 Abs. 2 BGB.

Eine außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann, § 626 Abs. 1 BGB. Ein wichtiger Grund kann z.B. eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine Straftat sein.

Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, muss eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber sozial gerechtfertigt sein. Das heißt, die Kündigung muss auf personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen beruhen.

Das Kündigungsschreiben

Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erklärt wird. Zudem muss sie von dem Kündigenden eigenständig unterschrieben werden. Mündliche oder elektronische Kündigungen sind unwirksam. Das Kündigungsschreiben muss dabei so zugestellt werden, dass der Empfänger es unter normalen Umständen auch zur Kenntnis nehmen kann. Erfolgt die Kündigung beispielsweise abends, so gilt sie erst am darauffolgenden Tag als zugestellt. Eine Sendung, die am Samstagabend zugestellt wurde, gilt erst am darauffolgenden Montag als zugegangen. Der Kündigende muss nachweisen können, dass die Kündigung auch tatsächlich zugestellt wurde. Dies ist vor allem bei gerichtlichen Auseinandersetzungen entscheidend.

Wann das Kündigungsschreiben zugegangen ist, ist vor allem deswegen von enormer Wichtigkeit, da ab diesem die Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beginnt. Wenn nicht innerhalb dieser Frist der Klage gegen die Kündigung bei Gericht zugeht, so gilt sie als angenommen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn auf Grund von Urlaub o. ä. das Schreiben erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis genommen werden kann. In einem solchen Fall hat der Gekündigte jedoch die Möglichkeit, beim Gericht zu beantragen, dass die Klage auch nachträglich zugelassen wird. Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf unserer Infoseite zu Kündigungsschutzklage.

Was kann ich gegen eine arbeitsrechtliche Kündigung tun?

Wenn Sie eine arbeitsrechtliche Kündigung erhalten haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Kündigung wirksam ist. Das heißt, ob die Kündigung in der richtigen Form ausgesprochen wurde, ob die Kündigungsfristen eingehalten wurden und ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist.

Wenn Sie die Kündigung für unwirksam halten, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben, § 4 KSchG. Mit der Kündigungsschutzklage können Sie die Feststellung beantragen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Versäumen Sie die Klagefrist, gilt die Kündigung als wirksam.

Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage erheben wollen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie beraten und vertreten kann. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Abfindung oder Wiedereinstellung zu erreichen.

Was ist eine Änderungskündigung?

Gerade der Arbeitgeber ist manchmal bestrebt, dem Beschäftigten Teile des Arbeitsvertrages zu kündigen – in der Regel besonders dann, wenn es beispielsweise um Sonderzahlungen geht, die er nicht mehr leisten möchte. Die Teilkündigung eines Arbeitsvertrages ist jedoch arbeitsrechtlich unzulässig. Es muss in diesem Falle eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, das heißt, das gesamte Arbeitsverhältnis muss aufgekündigt werden – allerdings verbunden mit dem Angebot, den Vertrag unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sollte der Gekündigte das Änderungsangebot nicht annehmen, so gilt das Vertragsverhältnis als gekündigt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Änderungskündigung.

Wo finde ich weitere Informationen und Hilfe zum Thema arbeitsrechtliche Kündigung?

Wenn Sie weitere Informationen und Hilfe zum Thema arbeitsrechtliche Kündigung suchen, können Sie sich an folgende Quellen wenden:

Dieser Blogbeitrag dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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