Rechtsnews 27.11.2020 Theresa Smit

Weihnachtsdekoration – Was ist erlaubt?

Die Tage werden dunkler und die Weihnachtszeit naht. Wie in jedem Jahr ist das die Zeit, in der  viele Menschen ihre Häuser und Wohnungen gerne mit Weihnachtsschmuck und Lichterketten dekorieren, um festliche Stimmung in ihr Heim zu bringen. Doch nicht jeder Vermieter und Nachbar ist tolerant gegenüber blinkenden Lichtern und Weihnachtsmusik in der Nacht. rechtsanwalt.com klärt auf: Gibt es Verbote für Weihnachtsdekorationen?

Anbringen von Weihnachtsschmuck ist Sitte

Das Anbringen von Weihnachtsschmuck ist in jedem Fall erlaubt. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Berlin. Zwei Frauen hatte zur Weihnachtszeit eine Lichterkette an der Terrasse ihrer Mietwohnung angebracht. Der Vermieter ging gegen die ungewollte Beleuchtung vor und kündigte das Mietverhältnis fristlos. Die Frauen reagierten mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Landgericht Berlin. Die Richter gaben ihnen Recht und begründeten ihre Entscheidung damit, dass es eine weit verbreitete Sitte sei, Lichterketten in der Weihnachtszeit anzubringen. Somit hätten die Frauen ein Recht auf ihre Dekoration gehabt, selbst wenn diese im Mietvertrag verboten worden wäre. In jedem Fall würde ein so geringer Verstoß keine fristlose Kündigung rechtfertigen.

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Wann ist Weihnachtsdekoration im Treppenhaus gestattet?

Anders liegt der Fall jedoch, wenn es sich bei dem dekorierten Abschnitt etwa um ein gemeinschaftlich genutztes Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus handelt. Nach einem Urteil des Amtsgerichts München darf ein Mieter dieses nicht nach seinem eigenen Geschmack und gegen den Willen der anderen Bewohner dekorieren. Er muss sich vielmehr an die Anordnungen der Vermieters oder an die Hausordnung halten und vorher bei den weiteren Bewohnern des Hauses nachfragen. Da auch der Außenbereich im Regelfall von anderen Hausbewohnern mitbenutzt wird, darf ein einzelner Mieter nicht eigenmächtig über die Dekoration entscheiden. Eine Absprache mit dem Vermieter und den Nachbarn kann dieses Problem jedoch in den meisten Fällen lösen.

Muss man beim Einschalten von Lichterketten die Ruhezeiten beachten?

Beim Anbringen von Adventsdekoration sollten die in Deutschland gültigen Ruhezeiten beachtet werden. Diese gelten von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Innerhalb dieses Zeitraums sollten Dekorationsliebhaber allerdings darauf achten, dass keine laute Musik und keine zu helle Beleuchtung vorhanden sind. Fühlt sich ein Nachbar dennoch gestört und reicht eine Klage vor Gericht ein, bewertet ein Richter das Ausmaß der Störung vor Ort. Das Urteil hängt dabei stark von der jeweiligen Situation ab. So entschied das Landgericht Wiesbaden vor einiger Zeit etwa, dass eine Lampe mit 40 Watt eine zu starke Belastung für einen Nachbarn darstellt. Das ist jedoch nur der Fall, wenn der Nachbar direkt angeleuchtet wird. Bei blinkenden Farben, die durch eine indirekte Lichtquelle ausgelöst werden, ist eine Beschwerde nur schwer möglich.

Dekoration darf Mitmenschen nicht stören

Alles in allem darf man innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses nach dem persönlichen Geschmack dekorieren. Fühlen sich die Nachbarn jedoch durch Lichter oder Lärm belästigt, muss der Schmuck reduziert werden. Und zwar soweit, dass er keine Störung mehr darstellt. Außerdem ist es wichtig, die Ruhezeiten einzuhalten. Dies ist etwa mithilfe einer Zeitschaltuhr möglich, die sicherstellt, dass innerhalb der Ruhezeiten keine Lichter mehr brennen. Idealerweise sollte man das Ausmaß der Adventsdekoration vorher mit dem Vermieter und den Nachbarn absprechen. Damit lässt sich eine unschöne Störung der Vorweihnachtsfreude häufig am einfachsten vermeiden.

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