Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 15.02.2021 Raphaela Nicola

DJ verkleidete sich an Karneval mit echter Polizeiuniform

Auch wenn in diesem Jahr aufgrund der Coronapandemie fast alle Karneval-Feierlichkeiten ausfallen oder – alternativ – online stattfinden, gibt es einige Gerichtsstreitigkeiten rund um den Rosenmontag und die weiteren Karnevaltage. Das zeigt auch der vorliegende Fall aus der Vergangenheit.
Am Rosenmontag legte ein DJ in einer echten Polizeiuniform in der Düsseldorfer Altstadt auf. Die wahren Polizisten entdeckten ihn, als er nach draußen ging, um frische Luft zu schnappen. Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf musste über die Strafbarkeit entscheiden.

Was ereignete sich am Rosenmontag in einem Altstadt-Club?

Als Polizist verkleidet hatte DJ Theo am Rosenmontag in einem Altstadt-Club am DJ-Pult gestanden. Zuerst wusste er gar nicht wie ihm geschah, als er kurz vor die Tür ging, um frische Luft zu schnappen und er von vier bis fünf echten Polizisten umringt wurde. DJ Theo musste sich an Ort und Stelle ausziehen. Der Grund dafür war, dass er für sein Karnevalskostüm Original-Uniformteile verwendet hat. Nun wird ein Strafverfahren gegen ihn angestrengt und die Uniformteile wurden beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Plattenaufleger wegen Titel- und Amtsmissbrauchs einen Strafbefehl erlassen. Dieser legte daraufhin Widerspruch ein. Der DJ will sich die Originaluniform von einem Freund, welcher ebenfalls Polizeibeamter ist, ohne dessen Wissen geborgt haben.

Wie entschied das Amtsgericht (AG) Düsseldorf in diesem Fall?

„Es tut mir ja auch leid“, sagte der DJ. Es sei im Nachhinein eine dumme Idee gewesen aber: „Ich wusste nicht, dass so etwas strafbar ist.“ Der Richter glaubte ihm: „Sie haben sich dabei nichts Böses gedacht.“ Er schlug vor, dass Verfahren gegen eine Geldauflage von 600 Euro einzustellen. Wohingegen der Anwalt des DJs etwas einzuwenden hatte: „Wie betrunken muss jemand sein, um meinen Mandaten für einen Polizisten zu halten?“ Unter tausenden falschen Polizisten im Karneval sei dieser doch eher schlecht verkleidet gewesen. Der 54-Jährige Mann habe weder Schirmmütze noch Uniformjacke angehabt, geschweige denn eine Dienstwaffe mit sich getragen. Auf Fotos vom Rosenmontag, ist der DJ mit langen offenen Haaren und weit aufgeknöpftem Hemd zu sehen. Sowohl sein Anwalt als auch der DJ bestanden auf eine Beweisaufnahme. Nun müssen die echten Polizisten vom Rosenmontag als Zeugen vor Gericht erscheinen. Die Party wäre ihretwegen beinahe geplatzt, hätte der Clubchef dem DJ nicht noch schnell ein neues Kostüm besorgt. DJ Theo konnte in Sträflingsklamotten weiter auflegen.
Benötigen Sie ebenfalls rechtlichen Beistand? Auf rechtsanwalt.com finden Sie kompetente Rechtsanwälte in Ihrer Nähe!

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Rechtliches zu Fasching und Karneval

Karneval – Sicherheit steht an erster Stelle

Kostenlose Erst­einschätzung zu
DJ verkleidete sich an Karneval mit echter Polizeiuniform erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Volksverhetzung beim Faschingsumzug?

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€