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Rechtsnews 22.11.2023 Alex

Verbraucherrechte beim “Black Friday” 2023

Der “Black Friday” steht vor der Tür. Rabatte, Sale und fette Angebote. So werben und locken Unternehmen die Käufer in ihre Läden. Aber gibt es bei den vermeintlichen Schnäppchen auch etwas für den Verbraucher zu beachten? Gelten Sonderregelungen beim Kauf oder wie sieht es mit dem Umtausch aus, wenn das Produkt doch nicht gefällt?

Was versteht man überhaupt unter Black Friday?

Der Begriff “Black Friday” stammt ursprünglich aus den USA. In den USA ist damit der Freitag nach dem Feiertag Thanksgiving gemeint. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die Weihnachts-Einkaufssaison. Nicht nur für viele Handelsketten in den USA ist dies ein Anlass, eine Vielzahl von Rabatten und Sonderangeboten anzubieten. Auch in Deutschland locken fast alle Unternehmen mit dem “Black Friday” oder der “Cyber Week”. Aber auch Online werden die Artikel angeboten. Was gilt es hier rechtliches zu beachten?

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Was ist bei Sonderangeboten zu beachten?

An den besagten Tagen gibt es besonders viele Angebote zu Technik- und Multimedia-Artikel wegen ihrer großen Beliebtheit. Doch hier sollten Sie besonders aufmerksam sein. Viele Händler nutzen nämlich Rabattaktionen, um beispielsweise Auslaufmodelle oder Ladenhüter an die Kunden zu “verticken”. Sollten Sie Wert auf das aktuellste Produkt legen, müssen Sie genau darauf achten, keine veraltete Ware zu bekommen. Viele Angebote und Rabatte sind außerdem nicht so günstig, wie sie vielleicht auf den ersten Blick aussehen.

Was ist bei der Rückgabe von Online-Sonderangeboten zu beachten?

Hier gilt dasselbe wie auch im normalen  Online-Alltagsbetrieb. Kaufen Sie als Verbraucher Waren online von einem gewerblichen Händler, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Recht gilt unabhängig von Mängeln der Ware. In einem Widerrufrechtsfall muss der Verbraucher keine Gründe angeben, wieso er von seinem Recht Gebrauch macht. Der Käufer muss jedoch den Kaufvertrag gegenüber dem Händler ausdrücklich widerrufen. Dies kann per E-Mail geschehen oder per Post. Es ist jedoch nicht ausreichend, wenn Sie die Waren kommentarlos zurückschicken.

Die Frist des Widerrufs beginnt mit dem Erhalt der Ware zu laufen und nicht – wie Viele meinen – bevor der Verbraucher korrekt über dessen Widerrufsrecht belehrt worden ist. Sollte diese Belehrung sofort nach dem Kauf stattfinden, fängt die Frist erst vom Erhalt der Ware an zu laufen. Vergisst der Unternehmer die Widerrufsbelehrung gänzlich, endet die Widerrufsfrist erst ein Jahr und 14 Tage nach Erhalt der Ware. 

Muss die Ware im Original-Karton zurückgegeben werden?

Wenn Sie die Waren zurückgeben wollen, stellt sich die Frage, ob Sie die Ware im Original-Karton vom Black Friday zurückgeben müssen. Viele Händler behaupten, dass die Rückgabe nur im Original-Karton möglich ist. Dies ist aber ein weit verbreiteter Irrtum.

Das gesetzliche Widerrufsrecht hängt nicht davon ab, dass der Käufer die Originalverpackung aufgehoben hat. In einem solchen Fall dürfen Händler die Rücknahme nicht verweigern, nur weil der Kunde den Originalkarton schon entsorgt hat.

Es gibt aber auch eine Ausnahme: Diese gilt dann, wenn die Verpackung ein elementarer Bestandteil der Ware ist. Aber in welchem Fall ist das so? Sollten Sie einen bestimmten Sammlerarktikel erworben haben, bei dem sich der Käufer oft die Originalverpackung in die Vitrine stellt, haben die Artikel nur mit ihrer Originalverpackung ihren Sammlerwert. In diesem Fall muss die Originalverpackung zurückgesendet werden. Dann hat der Händler das Recht, den erstatteten Kaufpreis wegen der fehlenden  Verpackung zu verringern, sodass er einen Ausgleich für die Wertminderung der Ware erhält.

Welche Rechte hat der Käufer nach dem Black Friday?

Händler erwecken bei ihren Käufern und Kunden gerne den Eindruck, dass bei Sonderangeboten besondere Regeln, gerade hinsichtlich der Gewährleistung, gelten. Dies ist aber gerade nicht der Fall. Einzige Ausnahme: Ist die Ware ausdrücklich wegen bestimmter Mängel im Preis herabgesetzt, kann ein Mangelgewährleistungsrecht bzgl. diesen Mangels ausgeschlossen sein.

Sachmängelhaftung

In der Mehrzahl der sonstigen Fällen gilt, dass die Kunden über das Widerrufsrecht hinaus Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung haben. Sollten Sie also am Black Friday “schlechte” Ware erhalten haben, können Sie zwischen Neulieferung und Reparatur wählen. Insgesamt stehen dem Händler zwei Reparaturversuche zu. Sollte das Gerät dann immer noch nicht funktionieren, können Sie als Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. In einem solchen Fall sind dann Ware und Geld jeweils zurückzuerstatten. Es muss sich ebenfalls niemand mit einem Warengutschein abspeisen lassen, was Sie beachten sollten! 
Sie können nur dann Ihre Rechte aus der Sachmängelhaftung geltend machen, wenn die Ware bereits beim Kauf einen Mangel hatte. Dies wird in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf einfach per gesetzliche Regelung vermutet. In einem solchen Fall kann der Händler versuchen das Gegenteil zu beweisen. Dies ist jedoch nicht so leicht, wie es sich anhört. Laufen die sechs Monate ab, hat der Käufer die Beweislast zu tragen. Es gilt daher, dass man nicht all zu lange warten sollte, um Mängelansprüche geltend zu machen. 

Allgemeines Umtauschrecht

Letztlich stellt sich die Frage, ob es ein allgemeines Umtauschrecht nach dem Black Friday gibt. Es existiert weder am Black Friday, noch an normalen Einkaufstagen ein Umtauschrecht. Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, gilt dies nur für Käufe, die per Fernabsatz – beispielsweise online oder am Telefon abgeschlossen – oder an der Haustür abgeschlossen wurden. Ein Widerrufsrecht gilt nicht bei Käufen in einem normalen Ladengeschäft.

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Das Neue Kaufrecht! Teil I

Das Neue Kaufrecht! Teil II

Quellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Thanksgiving

https://de.wikipedia.org/wiki/Black_Friday

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