Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann eine gute Möglichkeit sein, Geld zu sparen. Doch was passiert, wenn kurz nach dem Kauf Probleme auftreten? Hier kommt die Gewährleistung ins Spiel. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen alles, was Sie über die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf wissen müssen, welche Rechte Sie als Käufer haben und was abgedeckt ist.
Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Was ist abgedeckt?
Die gesetzliche Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, schützt Sie als Käufer, wenn der Gebrauchtwagen bei der Übergabe einen Mangel aufweist. Ein Mangel liegt vor, wenn der Wagen nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet (§ 434 BGB). Das bedeutet, dass der Wagen nicht so funktioniert, wie man es von einem Fahrzeug dieses Alters und dieser Laufleistung erwarten kann.
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Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Rechte und Pflichten erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Was ist nicht abgedeckt?
- Normaler Verschleiß: Altersbedingte Abnutzung und Verschleißteile (z. B. Bremsen, Reifen, Kupplung) sind in der Regel nicht von der Gewährleistung abgedeckt, es sei denn, der Verschleiß ist ungewöhnlich hoch.
- Mängel, die Sie bei Kauf kannten: Wenn Sie beim Kauf über bestimmte Mängel informiert wurden (z. B. Kratzer, Dellen), können Sie diese später nicht mehr reklamieren.
- Unsachgemäße Behandlung: Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Unfälle nach dem Kauf entstehen, sind nicht abgedeckt.
Auto vom Händler gekauft, jetzt kaputt: Was tun?
Wenn Ihr Gebrauchtwagen kurz nach dem Kauf vom Händler kaputtgeht, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Mangel dokumentieren: Machen Sie Fotos oder Videos vom Mangel und notieren Sie sich alle Details.
- Händler kontaktieren: Informieren Sie den Händler unverzüglich über den Mangel, am besten schriftlich (z. B. per E-Mail oder Einschreiben). Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung).
- Nacherfüllung: Der Händler hat das Recht, den Mangel zu beheben. Er kann entweder den Wagen reparieren (Nachbesserung) oder Ihnen einen gleichwertigen Ersatzwagen liefern (Nachlieferung) (§ 439 BGB).
- Weitere Rechte: Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, unzumutbar ist oder vom Händler verweigert wird, haben Sie weitere Rechte:
- Rücktritt vom Vertrag: Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB).
- Minderung des Kaufpreises: Sie können den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB).
- Schadensersatz: Unter Umständen können Sie Schadensersatz verlangen (§§ 437 Nr. 3, 280, 281, 283, 311a BGB).
Gesetzliche Gewährleistung Gebrauchtwagen: Was bedeutet das?
Die gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtwagen beträgt grundsätzlich zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Allerdings kann der Händler die Gewährleistung beim Verkauf an Privatpersonen auf ein Jahr verkürzen (§ 476 Abs. 2 BGB). Diese Verkürzung muss jedoch ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart werden. Beim Verkauf an Unternehmer (B2B) kann die Gewährleistung sogar ganz ausgeschlossen werden.
Beweislastumkehr
Innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf gilt die Beweislastumkehr (§ 477 BGB). Das bedeutet, dass vermutet wird, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Händler muss also beweisen, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist. Nach Ablauf der zwölf Monate liegt die Beweislast beim Käufer.
Muss ein Autohändler Garantie geben?
Ein Autohändler ist gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet (siehe oben). Eine Garantie ist jedoch eine freiwillige zusätzliche Leistung des Händlers oder Herstellers. Sie geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und verspricht, dass der Wagen für einen bestimmten Zeitraum bestimmte Eigenschaften aufweist oder bestimmte Mängel kostenlos behoben werden.
Wichtig: Die Garantie schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein! Sie haben also immer die Wahl, ob Sie sich auf die Garantie oder die Gewährleistung berufen.
Wie lange Gebrauchtwagengarantie?
Die Dauer einer Gebrauchtwagengarantie ist nicht gesetzlich festgelegt. Sie kann vom Händler oder Hersteller frei bestimmt werden. Üblich sind Garantien von 12 bis 24 Monaten, es gibt aber auch längere oder kürzere Garantiezeiten. Die genauen Bedingungen der Garantie (Umfang, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung) sind im Garantievertrag festgelegt.
Beispiele
- Fall 1: Sie kaufen einen Gebrauchtwagen vom Händler. Nach sechs Monaten geht der Motor kaputt. Da die Beweislastumkehr noch gilt, muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorhanden war. Kann er das nicht, muss er den Schaden im Rahmen der Gewährleistung beheben.
- Fall 2: Sie kaufen einen Gebrauchtwagen mit einer 12-monatigen Garantie. Nach 14 Monaten tritt ein Defekt auf, der von der Garantie abgedeckt ist. Der Händler muss den Schaden kostenlos beheben, obwohl die gesetzliche Gewährleistung (verkürzt auf ein Jahr) bereits abgelaufen wäre.
- Fall 3: Sie kaufen einen Gebrauchtwagen von privat. Der Verkäufer schließt die Gewährleistung im Kaufvertrag aus. Nach zwei Wochen stellen Sie einen erheblichen Mangel fest. Da Sie keine Gewährleistungsansprüche haben und auch keine Garantie vereinbart wurde, müssen Sie den Schaden selbst tragen.
Advocatus Diaboli: Mögliche Hindernisse und Lösungsansätze
Hindernis | Lösungsansatz |
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Der Händler weigert sich, den Mangel anzuerkennen. |
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Der Händler versucht, den Mangel als normalen Verschleiß abzutun. |
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Streit über die Kosten der Nacherfüllung. |
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Konkrete Handlungsanweisungen und Tipps
- Vor dem Kauf: Untersuchen Sie den Gebrauchtwagen gründlich, machen Sie eine Probefahrt und lassen Sie sich alle Mängel schriftlich bestätigen.
- Nach dem Kauf: Bewahren Sie den Kaufvertrag und alle Unterlagen sorgfältig auf.
- Bei Mängeln: Handeln Sie schnell, dokumentieren Sie den Mangel und setzen Sie dem Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.
- Bei Problemen: Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, der auf Autorecht spezialisiert ist.
Weiterführende Informationen und Links
Ich hoffe, dieser Blogbeitrag hat Ihnen geholfen, Ihre Rechte und Pflichten beim Gebrauchtwagenkauf besser zu verstehen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt für Kaufrecht.
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