Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 16.02.2022 Alex Clodo

Das Neue Kaufrecht! Teil I

Egal, ob’s Online-Shopping oder das Einkaufen im Ladengeschäft ist. Alle Menschen kommen mit dem deutschen Kaufrecht in Kontakt. Seit dem 01.01.2022 gelten neue Regelungen im Kaufrecht! Dabei wurden wichtige Bestandteile reformiert. Im Kaufrecht gelten als wichtige Bestandteile beispielsweise der Sachmangel, der Rücktritt vom Vertrag oder die Nacherfüllung. Dieser Beitrag teilt sich in zwei Teile. Im ersten Teil wird das Kaufrecht im Allgemeinen dargestellt. Im zweiten Teil stellen wir die Neuheiten im Detail dar.

Grundwissen Kaufrecht

Zunächst wird das Kaufrecht im Allgemein dargestellt. Was umfasst das Kaufrecht alles? Das Kaufrecht lässt sich definieren, welches die Rechte und Pflichten auf Kauf- bzw. Verkaufsleiter bei Abschluss eines Kaufvertrages betreffen. Der Kaufvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelter Vertragstyp (sog. gesetzlicher Vertragstyp). Er ist ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Das Neue Kaufrecht! Teil I erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Zusätzlich hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 BGB), d.h. der Verkäufer hat dem Käufer eine mangelfreie Sache zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen (§ 433 Abs. 2 BGB).

Das Kaufrecht wird im Gesetz in mehrere Teile untergliedert. Zum einen in das allgemeine Kaufrecht, zum anderen in die besonderen Arten des Kaufs wie Beispielsweise der Wiederkauf oder Vorkauf, sowie den Verbrauchsgüterkauf. Das Kaufrecht lässt sich im Gesetz ab den §§433 ff. BGB finden.

Die neuen Regelungen!

Welche neuen Regelungen gibt es? Der Deutsche Bundestag hat im Sommer 2021 das “Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderen Aspekten des Kaufvertrags” verabschiedet, um die EU-Richtlinie 2019/771 umzusetzen. Durch die Gesetzesänderung werden alle Kaufverträge betroffen, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden. Diese gelten für folgende Sektoren:

  • Onlineshops, welche an die Endkundschaft verkaufen
  • Herstellung, die vom Handel in Regress genommen werden
  • Handel, welcher die Produkte an die Endkundschaft verkauft

Welche Neuerungen sind aber die wichtigsten im neuen Kaufrecht? Dazu lassen sich fünf Regelungen aufzählen, die für Käufer und Verkäufer wichtig sind:

  • Zum einen Änderungen beim Rücktrittsrecht
  • Zum anderen die Verlängerung der Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
  • Weiterhin die neuen Regelungen zur Nacherfüllung
  • Zudem die Neuregelung des Sachmangelbegriffs (§ 434 BGB)
  • Zu guter letzt die Einführung einer Ware mit digitalem Inhalt (§§ 475b ff. BGB)

Im zweiten Teil gibts die Details zu den Neuerungen!

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Nivea-Creme nur eine Mogelpackung?

Schadensersatz für vorzeitig beendete eBay-Auktion

 

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€