Ein Streit in München war im Sommer 2015 zu einer handfesten Schlägerei ausgeartet. Das Gericht urteilte über die Schlägerei nach dem missglückten Handykauf.
Prügelei wegen fehlerhaftem Mobiltelefon
Ausgangspunkt der später handfest ausgetragenen Meinungsdifferenz war der Kauf eines Samsung S3 Mobiltelefons. Der Käufer, stellte nach dem Kauf fest, dass das Telefon nicht wie gewünscht funktionierte. Es kam deshalb zum Streit. Der Verkäufer erklärte sich bereit, das Telefon gegen ein Sony Xperia auszutauschen. Da der Käufer jedoch statt des Sonytelefons ein Samsung S5-Modell als Ersatz haben wollte, ging der Streit weiter.
Der Verkäufer besorgte dann tatsächlich ein Samsung S5 und es kam zu einem abermaligen Treffen. Während die beiden Parteien noch über den endgültigen Preis verhandelten, ergriff der Käufer plötzlich das Samsung S5-Telefon und machte sich davon. Später begründete er dies mit angeblichen Schulden des Verkäufers, die dieser noch nicht bei ihm beglichen hätte. Anfang August 2015 erblickte der Verkäufer seinen Käufer schließlich in einem afrikanischen Laden in München. Zusammen mit zwei Freunden wollte er den Käufer dazu bringen, das von ihm einfach mitgenommene Handy wieder herauszugeben. Dieser Versuch mündete schließlich in einer Schlägerei, welche erst durch die Polizei beendet werden konnte.
Rache für missglücktes Kaufgeschäft
Das Gericht sprach nun die drei Beschuldigten (Alter zum Tatzeitpunkt: 17, 23 und 25 Jahre) aufgrund ihres Versuches, das Mobiltelefon gewaltsam an sich zu reißen, wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig, ließ aber beim Strafmaß Milde walten. Die beiden 23 und 25 Jahre alten Täter wurden zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 1.200 € verurteilt. Das Gericht hielt ihnen zu Gute, dass sie ihrer Ansicht nach lediglich versucht hätten, sich ihr Recht zu erstreiten. Der 17-jährige Mittäter wurde zur Teilnahme an einem Orientierungs- und Sozialkompetenzkurs bei der Arbeiterwohlfahrt verurteilt. Ihm hielt das Gericht zu Gute, dass er seit seiner Ankunft in Deutschland, abgesehen von der vor Gericht verhandelten Schlägerei, einen „positiven Weg“ genommen habe.
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Schlägerei: Keine Opferentschädigung
Quellen und Links:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2016/74.php
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