Rechtsnews 23.06.2022 Julia Brunnengräber

Gibt es bei einer Schlägerei eine Opferentschädigung?

Eine Schlägerei endete mit einer schweren Verletzung am Kopf eines jungen Mannes. Er wollte Entschädigungsleistungen einklagen. Doch stehen die ihm zu ? Er selbst war bei der Schlägerei nicht nur passiv, sondern auch aktiver Beteiligter. Das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen hatte darüber zu entscheiden. Gibt es bei einer Schlägerei eine Opferentschädigung?

Schlägerei führte zu Gedächtnis-, Sprachstörungen und fast zum Tod

Der damals 35-jährige Mann hatte in einer Diskothek eine unangenehme Begegnung mit einem anderen, der sich als amerikanischer Soldat, Kampfsportler und aggressiv herausstellte. Seine Statur soll vergleichbar wie „Mike Tyson“ gewesen sein. In der Diskothek kam es zu Rangeleien zwischen den beiden- vor der Diskothek, dann zu einer Schlägerei. Doch nicht nur das: Auch als der hier klagende Mann schon bewusstlos am Boden lag, verpasste der andere ihm mehrfach Tritte. Die Folgen: Er überlebte nur knapp. Er erlitt unter anderem einen Schädelbruch. Einige Schäden blieben bestehen: Er hatte Gedächtnis- und Sprachstörungen. Auch mit Angstattacken musste er seither umgehen. Dem Kläger war zwar bewusst, dass er sich auch selbst auf die Schlägerei eingelassen hat. Jedoch habe er nicht vorhersehen können, dass der andere Mann ihn auch dann noch schlage, wenn er nicht mehr bei Bewusstsein sein würde. Daher sei zwischen der „beiderseitigen Schlägerei“ und der Fortführung der Schläge nach der Bewusstlosigkeit des Klägers eine Zäsur eingetreten.

Bei Prügelei muss man mit Verletzungen rechnen

Für das LSG war entscheidend, dass eine Schlägerei eine gefährliche Situation ist, deren Ausgang unvorhersehbar ist. Es war der Kläger, der sich darauf einließ und mit schweren Verletzungen rechnen musste. Er selbst habe sich leichtfertig gefährdet und grob fahrlässig gehandelt. Daher stehe ihm keine Entschädigung zu, so das Gericht. Allerdings wurde ein Mittäter des Amerikaners zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung verurteilt. Der Haupttäter aber floh nach der Tat in die USA. Eine weitere Verfolgung der Sache wurde dadurch erschwert.

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Quellen und Links:

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 2. April 2012, Az.: L 13 VG 68/11

https://www.lokalkompass.de/essen-steele/c-ratgeber/landessozialgericht-nordrhein-westfalen-keine-opferentschaedigung-fuer-schwere-kopfverletzungen-bei-schlaegerei_a152372

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