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Rechtsnews 12.03.2024 Christian Schebitz

Muss man beim Auszug die Mietwohnung renovieren?

Muss man beim Auszug die Mietwohnung renovieren? Diese Frage kann zu Missverständnissen und Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen. Im deutschen Mietrecht gibt es klare Regelungen, die sowohl Mieter als auch Vermieter kennen sollten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen

Das deutsche Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, unter anderem auch die Renovierungspflicht. Nach § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

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Was sagt das Gesetz?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich Regelungen zu Schönheitsreparaturen (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) und zu den Rückgabepflichten des Mieters. Schönheitsreparaturen sind das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

Muss man die Mietwohnung renovieren?

Die Renovierungspflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen. Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten. Solche Klauseln sind jedoch häufig unwirksam, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen.

Besonderheiten beim Auszug

Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, in dem sie sich bei Vertragsbeginn befunden hat, abzüglich der normalen Abnutzung. Das bedeutet, dass der Mieter nicht für Schäden oder Abnutzungen haftet, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind.

Wann muss man die Mietwohnung renovieren?

Eine Renovierung ist nur dann erforderlich, wenn der Zustand der Wohnung dies erfordert. Es gibt keine pauschale Regel, dass bei jedem Auszug renoviert werden muss. Vielmehr muss der Zustand der Wohnung individuell beurteilt werden.

In welcher Qualität muss ich eine Mietwohnung beim Auszug renovieren?

Zustand der Wohnung:

  • Übermäßige Abnutzung: Der Mieter muss Schäden an der Wohnung beheben, die er selbst verursacht hat. Dazu gehören z. B. Löcher in den Wänden, Kratzer auf dem Boden oder kaputte Fliesen.
  • Ortsübliche Abnutzung: Normale Gebrauchsspuren, wie z. B. kleine Kratzer oder Dellen, muss der Mieter nicht beseitigen.

Art der Renovierung:

  • Schönheitsreparaturen: Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich um Renovierungsarbeiten, die den optischen Zustand der Wohnung verbessern sollen. Dazu gehören z. B. das Streichen der Wände, das Tapezieren der Wände oder das Verlegen eines neuen Bodens.
  • Fachgerechte Ausführung: Die Renovierungsarbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden. Das bedeutet, dass sie z. B. von einem professionellen Maler oder Bodenleger durchgeführt werden sollten.

Darf ich selbst renovieren?

Ob Sie selbst renovieren dürfen, hängt von mehreren Faktoren ab:

Vereinbarung im Mietvertrag:

  • Renovierungsklausel: Der Mietvertrag kann eine Renovierungsklausel enthalten, die festlegt, ob Sie die Wohnung selbst renovieren dürfen oder ob Sie einen Fachmann beauftragen müssen. https://kautionsfrei.de/en/blog/renovierungsklausel-in-mietvertraegen-unzulaessig
  • Keine Renovierungsklausel: Gibt es keine Renovierungsklausel im Mietvertrag, können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Wohnung selbst renovieren oder ob Sie einen Fachmann beauftragen möchten.

Ihre handwerklichen Fähigkeiten:

  • Fachgerechte Ausführung: Wenn Sie die Wohnung selbst renovieren möchten, sollten Sie die notwendigen handwerklichen Fähigkeiten besitzen, um die Arbeiten fachgerecht auszuführen.
  • Mängel: Wenn die Renovierungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt werden, kann der Vermieter Sie haftbar machen für Schäden, die dadurch entstehen.

Zeit und Mühe:

  • Eigeninitiative: Sind Sie bereit, die Zeit und Mühe zu investieren, um die Wohnung selbst zu renovieren?
  • Beauftragung eines Fachmanns: Die Beauftragung eines Fachmanns ist zwar teurer, aber dafür sparen Sie Zeit und Mühe.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
  • Mit Renovierungsklausel: Der Mieter muss die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der in der Renovierungsklausel beschrieben ist.
  • Ohne Renovierungsklausel: Der Mieter muss die Wohnung besenrein und in einem bewohnbaren Zustand zurückgeben.
  • Übermäßige Abnutzung: Der Mieter muss Schäden beheben, die er selbst verursacht hat.
  • Ortsübliche Abnutzung: Normale Gebrauchsspuren muss der Mieter nicht beseitigen.
  • Art der Renovierung: Die Renovierungsarbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden.

Empfehlungen:

  • Fotografieren Sie die Wohnung vor dem Einzug und nach dem Auszug. So können Sie sich im Zweifelsfall absichern, dass Sie die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben haben.
  • Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll. In diesem Protokoll sollten Sie den Zustand der Wohnung festhalten.
  • Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Vermieter. Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit Ihrem Vermieter abstimmen, welche Renovierungsarbeiten Sie beim Auszug durchführen müssen.

Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter über Renovierungsarbeiten ist es ratsam, zunächst das Gespräch zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Kommt keine Einigung zustande, können sich Mieter und Vermieter an eine Schlichtungsstelle oder einen Rechtsanwalt wenden.

Praktische Tipps für Mieter

  • Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug.
  • Klären Sie Unstimmigkeiten über Renovierungsarbeiten rechtzeitig mit dem Vermieter.

Praktische Tipps für Vermieter

  • Mietverträge klar und verständlich formulieren.
  • Setzen Sie realistische Fristen für eventuelle Renovierungsarbeiten nach dem Auszug.

Fazit

In vielen Fällen ist eine Renovierung beim Auszug aus der Mietwohnung nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist, die vertraglichen Vereinbarungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Mieter beim Auszug immer renovieren?

Nein, eine Renovierung ist nur dann erforderlich, wenn der Zustand der Wohnung dies erfordert.

Kann mich der Vermieter zur Renovierung verpflichten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mietvertrag Klauseln enthalten, die den Mieter zur Renovierung verpflichten.

Was kann ich tun, wenn ich mich mit meinem Vermieter nicht über die Renovierung einigen kann?

Suchen Sie zunächst das Gespräch. Kommt keine Einigung zustande, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder einen Rechtsanwalt wenden.

Wie kann ich den Zustand der Wohnung dokumentieren?

Machen Sie beim Ein- und Auszug detaillierte Fotos und halten Sie eventuelle Schäden schriftlich fest.

Sind Schönheitsreparaturen und Renovierung dasselbe?

Nein, Schönheitsreparaturen beziehen sich auf bestimmte Arbeiten wie Tapezieren und Streichen, während Renovierungen umfassender sein können und den Zustand der gesamten Wohnung betreffen.

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